Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. ALLGEMEINER ABSCHNITT 

1. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN

1.1  Dies ist der vollständige Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Operating-Leasing (im Folgenden als „VPOL“ bezeichnet) von easy cars slovakia rent, sro, die am 05.06.2018 in Kraft treten.
1.2  Diese VPOL regeln die Beziehungen zwischen dem Mieter und dem Untermieter, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Operating-Leasingvertrag (im Folgenden als „ZOL“ bezeichnet) oder einer anderen Vereinbarung oder Vereinbarung, die auf der Grundlage von oder in Verbindung mit ZOL geschlossen wurde, sowie alle Beziehungen, die sich aus ZOL ergeben im Zusammenhang mit Verfahren zum Abschluss von ZOL oder anderen Verträgen oder Vereinbarungen, die auf der Grundlage von oder im Zusammenhang mit ZOL geschlossen wurden, sofern in diesen VPOL oder ZOL nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
1.3 VPOLs sind Teil des ZOL, der zwischen dem Mieter und dem Untermieter auf der Grundlage des ZOL geschlossen wurde. Die VPOL ist ein integraler Bestandteil der ZOL, es sei denn, die Gültigkeit der VPOL als Ganzes oder die Gültigkeit nur bestimmter Bestimmungen der VPOL wird ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4  Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des VPOL und des ZOL haben die Bestimmungen des ZOL Vorrang.

2. DEFINITIONEN

Begriffe, die in diesen VPOLs und ZOLs oder in zugehörigen Dokumentationen verwendet werden, haben die in diesen VPOLs definierten Bedeutungen, sofern im entsprechenden Dokument nicht ausdrücklich anders angegeben.

Mieter (Leasing)

Selected company sro., mit Sitz in Vysokoškolákov 33/B, 010 08 Žilina, IČO: 50914651, DIČ: 2120538354, Eintragung: Handelsregister des Bezirksgerichts Trenčín, Abschnitt: Sro, Beilage Nr .: 33954 / R
Untermieter (Leasing)
natürliche Person oder juristische Person eine Person, die mindestens eine ZOL mit dem Mieter abgeschlossen hat;
Bevollmächtigte Person (Mieter) Eine
natürliche Person, die auf der Grundlage einer Vollmacht mit einer offiziell überprüften Unterschrift des Mieters befugt ist, eine bestimmte Rechtshandlung durchzuführen. bestimmte Rechtsakte im Namen des Mieters (z. B. Rückzug von PL) oder eine natürliche Person, die im Namen des Mieters auf der Grundlage einer Vollmacht gemäß besonderen Vorschriften handelt;
Autorisierte Person (Untermieter)
eine natürliche Person, die auf der Grundlage einer Vollmacht mit einer offiziell überprüften Unterschrift des Untermieters oder einer vom Untermieter vor einem Mitarbeiter des Mieters unterzeichneten Vollmacht befugt ist, eine bestimmte Rechtshandlung durchzuführen, bzw. bestimmte Rechtsakte im Namen des Untermieters oder eine natürliche Person, die im Namen des Untermieters auf der Grundlage einer Vollmacht gemäß besonderen Bestimmungen handelt;
Der Lieferant ist eine 
natürliche Person oder juristische Person, die Eigentümer von PL ist und in einem Vertragsverhältnis mit dem Mieter steht, auf dessen Grundlage der Mieter das Recht zur Nutzung von PL erwirbt oder erworben hat, um PL dem Untermieter zur Verwendung in Form eines Operating-Leasingverhältnisses zu überlassen.
Gegenstand des Leasing (PL)
ein neuer oder gebrauchter beweglicher Gegenstand, zu dessen Verwendung der Untermieter berechtigt ist, in Form eines Operating-Leasingverhältnisses. Der Mieter ist der autorisierte Inhaber und Nutzer (Mieter) des PL für die gesamte Dauer des Leasingverhältnisses;
Übermäßige Nutzung (PL) Der
Untermieter hat bei Verwendung des PL das jährliche und / oder Gesamtkilometerlimit
überschritten
.
Die Gesamtkilometergrenze ist die 
geschätzte Anzahl der in der ZOL angegebenen Kilometer, die der PL während der gesamten Dauer der Leasingbeziehung zurücklegen wird.
Preis für über dem Grenzwert liegende km
die in der ZOL festgelegte Rate pro Kilometer, die, wenn die in diesen VPOLs festgelegten Bedingungen erfüllt sind, jeden sogar begonnenen Kilometer multipliziert, den der Untermieter mit PL während eines Jahres / der gesamten Dauer des Leasingverhältnisses über die in der ZOL vereinbarte jährliche / Gesamtkilometergrenze zurückgelegt hat; Leasingzahlung
Der
Betrag, den der Untermieter für den betreffenden Zahlungszeitraum an den Mieter zu zahlen hat, um PL in Form eines Operating-Leasingverhältnisses, für die Erbringung der in ZOL genannten damit verbundenen Dienstleistungen und für die mit ZOL verbundenen administrativen Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen und unter den in ZOL festgelegten Bedingungen zu belassen diese VPOL und ZOL;
Zahlungszeitraum der Zeitraum,
für den der Untermieter verpflichtet ist, dem Mieter einzelne Leasingraten zu zahlen;
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen und vertragliche oder besondere Vereinbarungen des Mieters und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, die für die vereinbarten Versicherungsbeziehungen gelten, deren Gegenstand die PL- oder PZP-Versicherung ist. Die Versicherungsbedingungen sind ein untrennbarer Anhang zum ZOL und gelten für die Versicherung aller PLs, die Gegenstand des ZOL sind. Auf Wunsch des Untermieters ist der Mieter verpflichtet, die Versicherungsbedingungen nach Abschluss von ZOL an den Untermieter zu übergeben. unmittelbar nach dem Aufbau des Versicherungsverhältnisses, wenn dieses Versicherungsverhältnis erst nach Abschluss von ZOL entstanden ist. Die Versicherungsbedingungen enthalten auch Anweisungen zum Verfahren im Falle eines versicherten Ereignisses auf PL;
PZP
obligatorische vertragliche Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs gemäß einer Sonderregelung verursacht werden;
Teilnahme des Untermieters
den Grad der finanziellen Mitbeteiligung des Untermieters am entstandenen Schaden im Falle eines versicherten Ereignisses;
Übermäßige Verschmutzung des Innen- und Außenbereichs des PL Der
Untermieter verwendete den PL so, dass der PL über das übliche Maß hinaus verschmutzt wurde, insbesondere durch Rauchen im PL, Transport von Tieren im PL und anderen;
Übermäßiger Bremsverschleiß Der
Sublessee verwendete PL so, dass die Bremsen des PL über dem üblichen Niveau lagen, beispielsweise bei nachweislich gewellten Scheiben am übertragenen PL und anderen;
Übermäßiger Reifenverschleiß Der
Sublessee verwendete PL so, dass die Reifen außerhalb des üblichen Bereichs abgenutzt wurden, z. B. wenn der Reifen durch einen Defekt, unsachgemäße Verwendung, Blasenbildung, Drift usw. Zerstört wurde.
Verwendung von PL innerhalb der EU
Der Untermieter ist berechtigt, PL ausschließlich in den Ländern der Europäischen Union zu verwenden.
Protokoll über die Übernahme des PL-
Dokuments, mit dessen Unterschrift der Untermieter die Übernahme des PL vom Mieter bestätigt. Das PL-Übernahmeprotokoll ist Teil des relevanten ZOL;
Protokoll über die Rückgabe von PL an das
Dokument, mit dessen Unterschrift der Mieter und der Untermieter die Rückgabe von PL an den Mieter bestätigen;
Der Service
Ansprüche auf die Verwendung von PL als Operating – Leasing und Sicherung der Mobilität im Zusammenhang. Der Untermieter, dessen Bereitstellung dem Untermieter für die Dauer des Leasingverhältnisses vom Mieter entweder allein oder durch einen Dritten zur Verfügung gestellt wird. Der Umfang der erbrachten Dienstleistungen ist in der ZOL festgelegt, die Art und die Bedingungen ihrer Bereitstellung sind in dieser VPOL und in der ZOL festgelegt.
Operating Lease Agreement (ZOL) 
eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Untermieter, die die Bedingungen des Operating-Leasingverhältnisses und den Umfang der dem Untermieter erbrachten Dienstleistungen regelt;
Kurzfristige
Nutzung von PL für Operating-Untermietverträge gegen eine Gebühr in Form eines Operating-Leasingverhältnisses, das zwischen dem Mieter und dem Untermieter für einen Zeitraum von weniger als 6 (sechs) Kalendermonaten vereinbart wurde.
Langfristige
Nutzung von PL als Untermietvertrag gegen eine Gebühr in Form eines Operating-Leasingverhältnisses, das zwischen dem Mieter und dem Untermieter für einen Zeitraum von 6 (sechs) oder mehr Kalendermonaten vereinbart wurde. Nicht gedecktes
Risiko Der
Mieter hat gegen den Untermieter Ansprüche auf Erstattung von Finanzkosten im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis erhoben, das über die gezahlte Kaution hinausgeht.
Benutzerordner
eine Reihe von Informationen und Dokumenten in Bezug auf die PL, die der Untermieter vom Mieter bei Übernahme der PL erhält, sofern in diesen VPOLs nichts anderes schriftlich angegeben oder vereinbart ist. Abhängig von der Art der PL und dem Umfang der erbrachten Dienstleistungen kann der Benutzerordner insbesondere Folgendes enthalten: Fahrzeugzulassungsbescheinigung, Berechtigung zur Nutzung der PL, Bestätigung des PZP-Abschlusses für das Gebiet der Slowakischen Republik (Weiße Karte) und im Ausland (Grüne Karte), SK-Aufkleber, Autobahnaufkleber für das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik für das betreffende Kalenderjahr, Dienstkarten, Allgemeine Bedingungen für die Erbringung von Unterstützungsdiensten, Unterstützungsdienstkarte, Anweisungen zum Verfahren im Falle eines versicherten Ereignisses auf PL, Formulare für die Meldung versicherter Ereignisse an den Vermieter oder andere in dieser VPOL aufgeführte Dokumente; in ZOL oder im Mietvertrag;
Vertrauliche Informationen
Alle Informationen zu den ZOL-Vertragsparteien oder zu Dritten, die in einem Vertragsverhältnis mit dem Mieter oder Untermieter stehen, die die Vertragsparteien auf der Grundlage von oder in Verbindung mit ZOL oder ZOL erhalten haben, einschließlich Informationen, die Geschäftsgeheimnissen im Sinne des Geschäftsvertrags unterliegen. des Kodex Informationen, die gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten geschützt werden müssen, sowie alle anderen Informationen über den rechtlichen Status oder die wirtschaftliche und finanzielle Situation und die Aktivitäten des Mieters und Untermieters oder Dritter, die in einem Vertragsverhältnis mit dem Mieter oder Untermieter stehen;
Veröffentlichung
Bereitstellung eines Dokuments oder von Informationen an öffentlich zugänglichen Geschäftsstandorten. Der Mieter oder in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Geschäftsräume der Person, mit der der Mieter beim Abschluss des ZOL oder auf der Website des Mieters (www.easycars.sk) oder einer anderen Website nach Ermessen des Mieters in geeigneter Form zusammenarbeitet, wobei das betreffende Dokument oder die entsprechenden Informationen wirksam werden, wenn sofern im entsprechenden Dokument nicht anders angegeben.

3. VERFAHREN UND UNTERZEICHNUNG

3.1 Verfahren des Untermieters
3.1.1 Eine  im Handelsregister eingetragene juristische Person handelt von einer gesetzlichen Stelle in einer Weise, die durch einen Auszug aus dem Handelsregister bestimmt ist, oder ein Vertreter handelt in seinem Namen. Eine gesetzliche Körperschaft handelt im Namen einer juristischen Person, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, dh derjenigen Personen, die dazu durch eine Gründungsurkunde einer juristischen Person oder andere gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erstellte Urkunden berechtigt sind.
3.1.2 Wenn sich die Zusammensetzung der gesetzlichen Körperschaft einer juristischen Person ändert, wird diese Änderung gegen den Mieter wirksam, wenn das Original oder eine offiziell beglaubigte Kopie einer gültigen Entscheidung einer solchen Körperschaft, die gemäß dem Gesellschaftsvertrag, der Satzung oder der Satzung berechtigt ist, wirksam ist. ändern. Diese Bestimmung berührt nicht die Verpflichtung des Untermieters, dem Mieter unmittelbar nach der Änderung des Handelsregisters oder eines anderen gesetzlich festgelegten Registers einen neuen Auszug aus dem Register vorzulegen. Der Mieter ist berechtigt, die Glaubwürdigkeit und Angemessenheit der eingereichten Unterlagen nach eigenem Ermessen zu beurteilen.
3.1.3 Eine natürliche Person darf gegenüber dem Mieter nur dann unabhängig handeln, wenn sie über die volle Rechtsfähigkeit verfügt. Bei eingeschränkter Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person handelt die natürliche Person durch einen gesetzlichen Vertreter.
3.2 Verfahren durch einen Vertreter
3.2.1  Sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person können in einem Rechtsakt von einem Vertreter auf der Grundlage einer Vollmacht vertreten werden.
Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und hinreichend konkret sein. Die Unterschrift des Mieters auf der Vollmacht muss offiziell oder auf andere Weise in einer für den Mieter zufriedenstellenden Weise überprüft werden. Der Untermieter verpflichtet sich, den Mieter unverzüglich über jede Änderung oder Beendigung der Vollmacht zu informieren.

3.3 Identitätsnachweis
3.3.1 Der  Mieter ist berechtigt, für jede Handlung mit dem Untermieter einen Identitätsnachweis zu verlangen, und der Untermieter ist verpflichtet, dieser Aufforderung des Mieters nachzukommen.
3.3.2  Untermieter – Eine natürliche Person weist dem Mieter ihre Identität mit einem gültigen Ausweis nach. Untermieter – Eine juristische Person beweist dem Mieter ihre Identität durch ein gültiges Dokument über die Identität der natürlichen Person, die im Namen des Untermieters handelt, zusammen mit einem Dokument, aus dem die Berechtigung zur Vertretung dieser natürlichen Person hervorgeht.
3.3.3  Als Identitätsnachweis gelten: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer.
Der Mieter ist berechtigt, in den darin genannten Fällen nach eigenem Ermessen vom Untermieter zusätzliche Unterlagen anzufordern, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Untermieter bereitgestellten Informationen belegen. Der Untermieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Mieter eine Fotokopie des Ausweises oder anderer ihm vom Untermieter vorgelegter zusätzlicher Dokumente anfertigt und diese Fotokopien gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten aufbewahrt.

 

B. BESONDERER ABSCHNITT

4. LEASING-THEMA

4.1 Bestellung, Übergabe und Übernahme des PL
4.1.1 Der  Untermieter kann seine Bereitschaft zur Nutzung des PL in Form eines Operating-Leasingverhältnisses schriftlich, per E-Mail, Fax, Telefon oder in einer anderen Form (im Folgenden als „Operating-Lease-Antrag“ bezeichnet) zum Ausdruck bringen, insbesondere unter Angabe von: PL und sein Zubehör, der erforderliche Liefertermin, die Dauer des Leasingverhältnisses oder die erwartete jährliche Anzahl der zurückgelegten Kilometer, der Umfang der erforderlichen damit verbundenen Dienstleistungen und andere wichtige Fakten. Der Antrag auf ein Operating-Leasingverhältnis ist unverbindlich und hat nur informativen Charakter. Durch die Annahme durch den Mieter entsteht keine weitere verbindliche Beziehung zwischen ihm und dem ZOL des Untermieters, und es besteht keine Verpflichtung gegenüber dem Mieter gegenüber dem Mieter. Der Antrag auf ein Operating-Leasingverhältnis wird erst nach Bestätigung durch den Mieter verbindlich.
4.1.2  Nach Erhalt eines verbindlichen Antrags auf Erteilung eines Operating-Leasingverhältnisses und eines gültigen Abschlusses von ZOL fordert der Mieter den Untermieter auf, den PL schriftlich per E-Mail, Fax oder Telefon zu übernehmen, wobei insbesondere Ort, Datum und Uhrzeit der Übernahme des PL oder andere für dessen ordnungsgemäße Tatsachen erforderliche Tatsachen anzugeben sind Übernahme (im Folgenden als PL Call for Takeover PL bezeichnet). Der Mieter und der Untermieter können auch schriftlich einen anderen Ort, ein anderes Datum, eine andere Uhrzeit oder andere Tatsachen vereinbaren, wie in der Aufforderung zur Übernahme des PL angegeben. Werden die Übernahmebedingungen weder in der Aufforderung zur Übernahme des PL angegeben noch zwischen dem Mieter und dem Untermieter schriftlich vereinbart, ist der Untermieter verpflichtet, den PL unter den für die Übernahme ähnlicher beweglicher Sachen üblichen Bedingungen zu übernehmen. Der Untermieter ist verpflichtet, die Übernahme des PL durch Unterzeichnung des Protokolls über die Übernahme des PL zu bestätigen.
4.1.3 Der Mieter übergibt das Mietobjekt dem Untermieter in einem Zustand, der für die vereinbarte Verwendung geeignet ist. Wenn die Verwendungsmethode nicht vereinbart wurde, dann in einem Zustand, in dem ein ähnlicher Leasinggegenstand normal verwendet werden kann

4.2 Verwendung von PL
4.2.1 Der  Mieter ist gemäß den im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik geltenden allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen als Inhaber von PL registriert. Als Dokument zum Nachweis des Rechts des Untermieters zur Nutzung von PL dient die Vollmacht, die der Mieter auf Ersuchen des Untermieters unmittelbar nach Abschluss des ZOL ausstellt und dem Untermieter übergibt.
4.2.2 Der  Untermieter ist verpflichtet, den PL gemäß den Bestimmungen und unter den in diesem VPOL festgelegten Bedingungen, im ZOL und gemäß den im Gebiet der Slowakischen Republik geltenden allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
4.2.3 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Mieters ist der Untermieter nicht berechtigt, PL auf eine andere als in dieser VPOL, in ZOL oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Untermieter festgelegte Weise zu veräußern, insbesondere ohne weitere vorherige schriftliche Zustimmung des Mieters , verkaufen, als Vorschuss oder Sicherheit bereitstellen oder PL anderweitig so veräußern, dass es Dritten zur Verfügung steht. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung nach Satz 1 dieses Punktes ist der Mieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der nach ZOL vereinbarten Leasingzahlung zu verlangen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung liegt vor, wenn der Untermieter seine Verpflichtung in der betreffenden Frist auch nur einen Tag verletzt. , für die er zur Zahlung der Leasingrate verpflichtet ist.Jeder Verstoß gegen die im ersten Satz dieses Punktes des VPOL genannten Verpflichtungen wird vom Untermieter ebenfalls als wesentlicher Verstoß gegen den ZOL angesehen, mit der Möglichkeit, dass der Mieter von diesem ZOL zurücktritt. Das Recht auf Schadensersatz bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Der Mieter ist daher berechtigt, gegen den Untermieter zusätzlich zum Recht auf Zahlung einer Vertragsstrafe seinen Anspruch auf Ersatz aller Schäden und aller Kosten geltend zu machen, die durch die Verletzung dieser Verpflichtungen des Untermieters entstehen, einschließlich aller Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schutz seiner Rechte entstehen, und auch wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt.Der Mieter ist daher berechtigt, gegen den Untermieter zusätzlich zum Recht auf Zahlung einer Vertragsstrafe seinen Anspruch auf Ersatz aller Schäden und aller Kosten geltend zu machen, die durch die Verletzung dieser Verpflichtungen des Untermieters entstehen, einschließlich aller Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schutz seiner Rechte entstehen, und auch wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt.Der Mieter ist daher berechtigt, gegen den Untermieter zusätzlich zum Recht auf Zahlung einer Vertragsstrafe seinen Anspruch auf Ersatz aller Schäden und aller Kosten geltend zu machen, die durch die Verletzung dieser Verpflichtungen des Untermieters entstehen, einschließlich aller Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schutz seiner Rechte entstehen, und auch wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt.
4.2.4 Der Untermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich schriftlich über die Schaffung oder Ausübung von Rechten Dritter an der PL, andere Eingriffe Dritter in die PL oder deren Verwendung, Schäden an der PL, deren Diebstahl, Verlust und andere wichtige Tatsachen in Bezug auf gegenseitige Verpflichtungen zwischen dem Mieter und zu informieren Untermieter aufgrund von VPOL oder ZOL (z. B. Änderungen des Firmennamens, des Sitzes oder des Geschäftssitzes des Untermieters, Änderungen der gesetzlichen Körperschaft des Untermieters, Änderungen der Bankdaten usw.) unter Angabe aller wichtigen Fakten. Der Untermieter ist verpflichtet, diese Tatsachen mit allen erforderlichen Unterlagen zu belegen, während der Mieter nach eigenem Ermessen das Recht hat, vom Untermieter andere Unterlagen zu verlangen, die die oben genannten Tatsachen belegen.Der Untermieter ist außerdem verpflichtet, den Mieter auf Anfrage des Mieters mindestens einmal jährlich über den tatsächlichen Zustand der zurückgelegten Kilometer zu informieren.

4.2.5 Der Untermieter ist verpflichtet, den Mieter und die zuständige Abteilung von PZ SR unverzüglich über den Verlust, die Zerstörung oder den Diebstahl eines Teils des Benutzerordners oder des PL-Zubehörs zu informieren, insbesondere über den Verlust, die Zerstörung oder den Diebstahl von PL-Registrierungszertifikaten, PL-Schlüsseln, Schlüsseln von mechanischen Sicherheitsvorrichtungen bzw. elektronisches Sicherheitssystem oder deren Codeetiketten, Fernverriegelungssteuerung oder andere Geräte, Autoradio, einschließlich abnehmbarer Sicherheitsabdeckung, PL-Registrierungsnummer, bargeldloser Tankkarte, PZP-Zertifikat sowie anderer Teile des Benutzerordners oder des PL-Zubehörs, kostenpflichtig im Zusammenhang mit der Beschaffung verlorener, zerstörter oder gestohlener Teile Die Komponenten für den Benutzer oder das Zubehör PL sind vollständig vom Untermieter zu tragen, der verpflichtet ist, diese durch den Mieter zu ersetzen.
4.2.6 Der Untermieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mieters technische oder sonstige Änderungen am PL vorzunehmen, Ergänzungen nachzurüsten oder eine andere Bewertung der PL-Änderung am PL vorzunehmen, unabhängig davon, ob diese PL-Änderungen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mieters vorgenommen wurden oder Ohne seine Zustimmung führt der Untermieter auf eigene Kosten und Gefahr. Der Mieter und der Untermieter können schriftlich vereinbaren, dass die Anpassungen des PL auf Kosten des Mieters vorgenommen werden. Eine solche schriftliche Vereinbarung muss jedoch auch eine Vereinbarung zur Änderung des Zahlungsbetrags gemäß Ziffer 5.7 dieser VPOL enthalten. Alle Änderungen des PL, die auf Kosten des Untermieters vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob diese Änderungen des PL mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mieters oder ohne seine Zustimmung vorgenommen wurden, ist der Untermieter verpflichtet, den PL nach dem Ende von ZOL zu entfernen und in seinen ursprünglichen Zustand zurückzusetzen.auf eigene Kosten. In diesem Fall ist der Untermieter berechtigt, die gelöschten PL-Änderungen beizubehalten. Der Untermieter ist verpflichtet, den Mieter für etwaige Wertminderungen von PL und alle Schäden, die PL im Zusammenhang mit der Durchführung von PL-Änderungen entstehen, vollständig zu entschädigen, unabhängig davon, ob diese PL-Änderungen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mieters oder ohne seine Zustimmung vorgenommen wurden sowie jegliche Wertminderung des PL und alle Schäden, die dem PL im Zusammenhang mit der Entfernung von Änderungen am PL oder im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des PL entstehen.ob diese PL-Änderungen mit oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mieters vorgenommen wurden, sowie eine etwaige Wertminderung des PL und alle Schäden, die dem PL im Zusammenhang mit der Entfernung von PL-Änderungen oder im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des PL entstanden sind.ob diese PL-Änderungen mit oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mieters vorgenommen wurden, sowie eine etwaige Wertminderung des PL und alle Schäden, die dem PL im Zusammenhang mit der Entfernung von PL-Änderungen oder im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des PL entstanden sind.
(im Folgenden als “PL-Änderungen” bezeichnet), sofern in diesen VPOL oder ZOL nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart. jeder

4.2.7 Der Untermieter ist verpflichtet, den PL funktionsfähig zu halten, den PL nur in der vom Hersteller angegebenen Weise gemäß den Betriebsanweisungen, technischen Betriebsbedingungen, den vom Hersteller festgelegten Sicherheitsregeln und den Sicherheitsregeln zu verwenden, die sich aus allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen in der Slowakischen Republik ergeben. Verwenden Sie den PL in einer Weise, die der Art des PL und seinem üblichen oder vereinbarten Zweck und seiner Verwendungsmethode entspricht, und ergreifen Sie alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der PL nicht beschädigt oder mit Schäden, Verlust, Diebstahl, übermäßigem Verschleiß oder Zerstörung bedroht ist. PL, und dass die zur Identifizierung des PL verwendeten Elemente (im Folgenden als „allgemeine Verwendung des PL“ bezeichnet) nicht beschädigt oder verändert werden. PL darf insbesondere nicht für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Wettkämpfe,Transport gefährlicher Stoffe, Trainingsfahrten, die maximal zulässige Gesamtmenge bzw. Nutzlast PL etc. Der Verschleißgrad des PL muss der normalen Verwendung des PL entsprechen. Rauchen ist in PL verboten.
4.2.8 Der Untermieter ist verpflichtet, PL mit professioneller Sorgfalt zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, vor jeder Verwendung von PL den technischen Zustand einschließlich des Reifenzustands zu überprüfen. Im Falle der Feststellung von Mängeln im PL, die während der routinemäßigen Wartung beseitigt werden können, ist der Untermieter verpflichtet, diese Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Mängel und Signalisierungsdienst an den Fahrzeugdienstinspektionen zu melden. Im Falle der Feststellung von Mängeln im PL, die während der routinemäßigen Wartung nicht beseitigt werden können (im Folgenden als “Mängel im PL” bezeichnet), ist der Untermieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich über diese Mängel im PL zu informieren. Abhängig von der Art der festgestellten PL-Mängel ist der Mieter verpflichtet, deren Beseitigung in einem der autorisierten Service-Center sicherzustellen. In diesem Fall ist der Untermieter berechtigt und gleichzeitig verpflichtet, nur solche PL-Mängel unverzüglich zu reparieren.bei denen das Risiko des Auftretens oder der Zunahme des Schadens im Falle ihrer sofortigen Beseitigung besteht oder deren sofortige Beseitigung das Leben oder die Gesundheit des Untermieters oder Dritter gefährden würde. Der Untermieter hat keinen Anspruch auf andere technische Eingriffe am PL, mit Ausnahme der routinemäßigen Wartung gemäß den Anweisungen des PL-Herstellers oder eines beauftragten autorisierten Service-Centers, sofern in dieser VPOL nichts anderes angegeben ist. Der Mieter hat die angegebene Verpflichtung, sofern die Art des Mangels in die vom Mieter erbrachte regelmäßige und obligatorische Grundversorgung von PL einbezogen werden kann. Festgestellte Mängel am PL, die aufgrund ihrer Art nicht in den vom Mieter erbrachten regulären und obligatorischen Grunddienst des PL einbezogen werden können, sind verpflichtet, den Untermieter auf eigene Kosten in einem der autorisierten Service-Center zu beseitigen.Der Mieter ist in keinem Fall verpflichtet, diese Kosten dem Untermieter zu erstatten. Der Mieter ist auch in keinem Fall verpflichtet, den Untermieter für Schäden zu entschädigen, die aufgrund der vorübergehenden Unmöglichkeit der Nutzung des PL aufgrund der festgestellten Mängel am PL entstehen. Der Untermieter ist verpflichtet, die Einschränkung der Verwendung des PL aufgrund der festgestellten Mängel am PL zu tolerieren, bis diese durch ein autorisiertes Servicecenter entfernt werden.
4.2.9  Wurden aufgrund der Nichteinhaltung allgemein verbindlicher gesetzlicher Bestimmungen bei der Verwendung von PL durch den Untermieter oder einer im Namen des Untermieters handelnden Person oder aufgrund eines unbefriedigenden technischen Zustands von PL Bußgelder von der zuständigen Abteilung von PZ SR oder anderen Behörden in SR oder im Ausland verhängt oder Bei anderen Sanktionen ist der Untermieter verpflichtet, alle auf diese Weise verhängten Geldbußen oder sonstigen Sanktionen auf eigene Rechnung zu zahlen, während der Mieter in keinem Fall verpflichtet ist, seine Zahlung an den Untermieter zu erstatten. Gleichzeitig ist der Untermieter verpflichtet, dem Mieter eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 EUR zzgl. MwSt. Für jede verarbeitete Geldbuße für eine Verkehrsstörung in der Slowakei und im Ausland zu zahlen.
4.2.10 Der  Untermieter ist berechtigt, PL nur im Hoheitsgebiet der Länder der Europäischen Union zu verwenden.
4.2.11 Der Untermieter ist verpflichtet, das elektronische Sicherheitssystem PL beim Parken immer zu aktivieren, wenn der PL damit ausgestattet ist, sowie alle mechanischen Sicherheitsvorrichtungen zu verwenden, mit denen der PL ausgestattet ist, um den Diebstahl des PL so weit wie möglich zu verhindern.
4.2.12 Verstößt der Untermieter wesentlich gegen eine seiner in dieser VPOL, in ZOL festgelegten Verpflichtungen oder besteht nach Ansicht des Mieters die Gefahr eines solchen Verstoßes, so ist der Mieter ohne vorherige Zustimmung des Untermieters selbst oder durch eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte Person berechtigt, den Status von PL jederzeit zu überprüfen , Ort, Zweck und Art seiner Verwendung (im Folgenden als “Kontroll-PL” bezeichnet) und gleichzeitig berechtigt sie, sich vorübergehend aus dem Untermieter-PL zurückzuziehen oder seine weitere Verwendung in einer Weise zu verbieten, die sie für angemessen hält. In diesem Fall ist der Untermieter verpflichtet, dem Mieter oder einer vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person uneingeschränkten Zugang zum PL zu gewähren.tolerieren alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der PL-Inspektion und tolerieren auch die mögliche Entfernung des PL oder andere Maßnahmen, die für seine Entfernung oder Verhinderung seiner weiteren Verwendung durch den Untermieter erforderlich sind. Der Untermieter erteilt dem Mieter oder einer vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person hiermit auch die ausdrückliche Zustimmung zum Zugang zum PL sowie zur Überwindung von Hindernissen, die den Zugang zu dem Ort, an dem er sich befindet, verhindern, selbst wenn sich der PL an Land, in einem Gebäude oder in einem Gebäude befindet ein weiterer Ort, den der Untermieter aufgrund rechtlicher Tatsachen nutzt. Zu diesem Zweck ist der Vermieter oder eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte Person berechtigt, insbesondere die Räumlichkeiten des eingetragenen Sitzes, des Geschäftssitzes und des Wohnsitzes des Untermieters zu betreten und zu inspizieren. Der Untermieter verpflichtet sich, den Mieter oder eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte autorisierte Person zu ersetzen.alle Kosten, die mit der Sicherung von PL, seiner Entfernung oder professionellen Demontage, seinem Transport, seiner Bewachung, seiner Lagerung usw. verbunden sind. Wenn der Vermieter oder eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte Person die PL-Kontrolle oder den Widerruf des PL durchführt und das Recht auf Zugang zum PL ausübt, ist der Untermieter verpflichtet, ihm die vom Vermieter oder der vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person angeforderte Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Befindet sich der PL auf einem Grundstück, einem Gebäude oder einem anderen Ort, an dem der Untermieter kein Eigentum oder sonstiges Nutzungsrecht hat, und infolgedessen der Mieter oder eine vom Mieter zum Zugriff auf den PL autorisierte oder autorisierte autorisierte Person, ist der Untermieter verpflichtet, den Mieter zur Verfügung zu stellen.oder eine autorisierte Person, die vom Mieter autorisiert oder autorisiert wurde, spätestens am folgenden Arbeitstag auf den PL zuzugreifen. Bei Nichterfüllung einer Verpflichtung nach diesem Punkt ist der Mieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der nach ZOL vereinbarten Leasingrate zu verlangen. Die Nichterfüllung der Verpflichtung gilt als, wenn der Untermieter seine Verpflichtung im maßgeblichen Zeitraum nicht erfüllt. für die er zur Zahlung der Leasingrate verpflichtet ist. Das Recht auf Schadensersatz bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Der Mieter ist daher berechtigt, gegen den Untermieter zusätzlich zum Recht auf Zahlung einer Vertragsstrafe sein Recht auf Entschädigung für alle Schäden und alle Kosten geltend zu machen, die der Mieter oder eine dritte vom Mieter autorisierte oder autorisierte autorisierte Person für den Zugang zu PL hat.entstanden aufgrund der Nichterfüllung einer der in diesem Punkt des VPOL dargelegten Verpflichtungen des Untermieters, auch wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. In diesem Fall erfüllt die Vertragsstrafe nicht die Funktion einer Pauschalentschädigung.
4.2.13 Der Mieter oder eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte autorisierte Person ist berechtigt, den PL im Falle eines ungedeckten Risikos zurückzuziehen. Zu diesem Zweck ist der Vermieter oder eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte Person berechtigt, insbesondere die Räumlichkeiten des eingetragenen Sitzes, des Geschäftssitzes und des Wohnsitzes des Untermieters zu betreten und zu inspizieren. Der Untermieter verpflichtet sich, dem Mieter oder einer vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person alle Kosten zu erstatten, die mit der Entfernung von PL, seiner Entfernung oder professionellen Demontage, seinem Transport, seiner Bewachung, Lagerung usw. verbunden sind. Wenn der Vermieter oder ein vom Mieter autorisierter oder autorisierter Dritter den PL wegnimmt und das Recht auf Zugang zum PL ausübt, ist der Untermieter verpflichtet, ihm die vom Vermieter oder einer vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person angeforderte Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.Befindet sich der PL auf einem Grundstück, Gebäude oder einem anderen Ort, an dem der Untermieter kein Eigentum oder sonstiges Nutzungsrecht hat, und infolgedessen der Mieter oder die vom Mieter autorisierte oder autorisierte Person Zugang zum PL, ist der Untermieter verpflichtet, dem Mieter oder der autorisierten Person einen Zugang zu gewähren. vom Mieter autorisiert oder autorisiert, spätestens am nächsten Arbeitstag auf den PL zuzugreifen. Bei Nichterfüllung einer Verpflichtung nach diesem Punkt ist der Mieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der nach ZOL vereinbarten Leasingrate zu verlangen. für die er zur Zahlung der Leasingrate verpflichtet ist. Das Recht auf Schadensersatz bleibt von dieser Bestimmung unberührt.Der Mieter ist daher berechtigt, gegen den Untermieter zusätzlich zum Recht auf Zahlung einer Vertragsstrafe seinen Anspruch auf Ersatz aller Schäden und aller Kosten geltend zu machen, die dem Mieter oder einer dritten vom Mieter autorisierten oder autorisierten Person, auf PL zuzugreifen, entstanden sind. dieser Punkt VPOL, auch wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. In diesem Fall erfüllt die Vertragsstrafe nicht die Funktion einer Pauschalentschädigung.wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. In diesem Fall erfüllt die Vertragsstrafe nicht die Funktion einer Pauschalentschädigung.wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. In diesem Fall erfüllt die Vertragsstrafe nicht die Funktion einer Pauschalentschädigung.
4.2.14 Der  Mieter ist jederzeit berechtigt, nach eigenem Ermessen visuelle, akustische oder andere Aufzeichnungen von PL, Teilen davon oder Dokumenten und anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von PL zu machen, sofern dies gemäß der Erklärung des Mieters erforderlich ist, um seine Rechte aus einem Vertrag auszuüben zwischen dem Mieter und dem Untermieter oder aus einem anderen vom Mieter angegebenen Grund geschlossen. Der Untermieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Mieter berechtigt ist, diese Aufzeichnungen und Kopien im Streitfall als Beweismittel zu verwenden.
4.2.15 Der Untermieter ist nicht berechtigt, die Plastikunterlage unter der Registrierungsnummer PL durch die Identifikation des Mieters zu ersetzen oder die Bezeichnung des Mieters daraus zu entfernen. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes dieser Kunststoffunterlage ist der Untermieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich zu informieren, der anschließend auf Kosten der Untermieterin eine neue Unterlage für PL liefert.
4.2.16 Der Untermieter ist nicht berechtigt, den Kilometerzähler auf dem PL in irgendeiner Weise zu stören oder die Daten auf dem Kilometerzähler auf dem PL zu ändern. Im Falle eines Fehlers am Kilometerzähler des PL ist der Untermieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich nach Feststellung dieses Fehlers schriftlich zu informieren, um die Reparatur durch ein autorisiertes Servicecenter sicherzustellen. Gleichzeitig ist der Mieter unter Berücksichtigung des Verschleißes des PL und des aktuellen Nutzungsverlaufs des PL berechtigt, die Anzahl der zurückgelegten Kilometer für den Zeitraum zu schätzen, in dem der Kilometerzähler des PL außer Betrieb war. Der Untermieter verpflichtet sich, diese Schätzung als wahr und zuverlässig zu akzeptieren.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Der Untermieter ist verpflichtet, dem Leasingnehmer die Leasingzahlung gemäß den in diesen VPOLs im ZOL festgelegten Bedingungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu zahlen, sofern der Leasingnehmer und der Untermieter nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Leasingzahlungen werden auf der Grundlage der ausgestellten Rechnungen an den Untermieter gezahlt. Die Rechnung für die erste Leasingzahlung wird vom Mieter spätestens am letzten Tag des Kalendermonats ausgestellt, in dem der Tag der Übernahme von PL durch den Untermieter eingetreten ist. Die Rechnung für jede weitere Leasingzahlung wird vom Mieter im Voraus am ersten Tag des jeweiligen Vormonats ausgestellt, der dem Zeitraum vorausgeht, für den die entsprechende Rate gezahlt wird. Der Mieter und der Untermieter können in ZOL vereinbaren, dass die Zahlungsperioden, für die der Untermieter zur Zahlung einzelner Zahlungen an den Mieter verpflichtet ist, länger als ein Kalendermonat sind.In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieses Punktes des VPOL entsprechend für die so vereinbarten längeren Zahlungsfristen. Für den Fall, dass sich die Parteien auf die gesamte Leasingrate einigen, stellt der Mieter nach der Übergabe des Fahrzeugs eine Rechnung aus. Die Rechnung ist mindestens 14 Tage nach Ausstellung fällig. ZOL kann festlegen, dass der Untermieter verpflichtet ist, eine bestimmte Zahlung oder einen Teil davon auch in Form einer Vorauszahlung und / oder vor Übergabe des PL zur Verwendung an den Untermieter zu zahlen.
5.2 Jede gemäß ZOL vereinbarte Leasingzahlung, Gebühr oder Kosten sowie jede andere Zahlung, die der Untermieter auf der Grundlage dieser VPOL oder ZOL (im Folgenden “Zahlung”) an den Mieter zu zahlen hat, erfolgt auf der entsprechenden Rechnung, die vom Mieter in der in ZOL vereinbarten Währung und ohne ausgestellt wurde Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Mehrwertsteuersatz wird durch allgemein verbindliche gesetzliche Bestimmungen festgelegt, die im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik gelten, und die Mehrwertsteuer wird in den entsprechenden Rechnungen separat berechnet. Der Untermieter ist verpflichtet, jede Zahlung in der in ZOL vereinbarten Währung zu leisten und zusammen mit jeder Zahlung die Mehrwertsteuer in Höhe des in der jeweiligen Rechnung angegebenen Betrags zu zahlen. Der Untermieter ist verpflichtet, jede Zahlung vollständig durch bargeldlose Überweisung von Geldern von seinem Girokonto auf das Girokonto des Mieters zu bezahlen.mit Angabe der ZOL-Nummer als Variablensymbol der Zahlung, sofern vom Mieter kein anderes Variablensymbol festgelegt wurde. Der Untermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich schriftlich über jede Änderung der Nummer seines Girokontos zu informieren. Änderung der Bank, bei der sein Girokonto geführt wird, über die der Untermieter die Zahlung bezahlt. Im Falle einer Änderung der Girokontonummer des Mieters ist der Untermieter verpflichtet, diese Änderung der Girokontonummer zu akzeptieren und die Zahlung der Zahlung auf das neue Girokonto des Mieters sicherzustellen.Im Falle einer Änderung der Girokontonummer des Mieters ist der Untermieter verpflichtet, diese Änderung der Girokontonummer zu akzeptieren und die Zahlung der Zahlung auf das neue Girokonto des Mieters sicherzustellen.Im Falle einer Änderung der Girokontonummer des Mieters ist der Untermieter verpflichtet, diese Änderung der Girokontonummer zu akzeptieren und die Zahlung der Zahlung auf das neue Girokonto des Mieters sicherzustellen.
5.3  Die Kosten, die der vom Mieter autorisierten oder autorisierten Person entstehen, werden vom Untermieter dem Mieter erstattet.
5.4 Der  Untermieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass jede Zahlung dem Konto des Mieters spätestens zum Fälligkeitsdatum der Zahlung gutgeschrieben wird, das auf der entsprechenden vom Mieter ausgestellten Rechnung angegeben ist (im Folgenden als “Fälligkeitsdatum” bezeichnet). Das Fälligkeitsdatum beträgt 14 Tage ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung, es sei denn, ein anderes Fälligkeitsdatum ist in der ZOL oder auf der entsprechenden Rechnung angegeben.
5.4.1  Im Falle einer Mietvertragsverlängerung aufgrund einer mündlichen Vereinbarung oder einer anderen Textmitteilung ist der Untermieter verpflichtet, zu zahlen und sicherzustellen, dass der für die Mietvertragsverlängerung verantwortliche finanzielle Betrag dem Vermieter spätestens am Tag vor dem Ende des Mietverhältnisses gutgeschrieben wird (“Fälligkeitsdatum”). Im Falle eines Verstoßes oder einer Nichtzahlung der Mietvertragsverlängerung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution nicht vollständig zurückzuzahlen.

5.5 Bei verspäteter Zahlung der Zahlung durch den Untermieter ist der Mieter berechtigt, vom Untermieter die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 0,05% des für jeden Verspätungstag fälligen Betrags zu verlangen. Gleichzeitig ist der Mieter berechtigt, die ausstehende Zahlung nach eigenem Ermessen entweder allein oder durch einen Dritten einzuziehen. Der Untermieter verpflichtet sich, dem Mieter alle Kosten zu erstatten, die mit der Einziehung der ausstehenden Zahlung verbunden sind, einschließlich des Zubehörs dieser Forderung, der Zinsen für Zahlungsrückstände, der Vertragsstrafen, der Inkassokosten usw. Die Nichtzahlung der fälligen Zahlung durch den Untermieter innerhalb von 14 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum dieser Zahlung oder einer anderen Zahlung gilt als wesentlicher Verstoß gegen ZOL durch den Untermieter. In diesem Fall hat der Mieter das Recht, von diesem ZOL zurückzutreten.Durch die Verzögerung des Untermieters mit der Erfüllung der Geldverpflichtung hat der Mieter auch Anspruch auf eine Pauschalentschädigung für die mit der Anwendung der Forderung verbundenen Kosten, die gemäß den Bestimmungen von § 2 der Regierungsverordnung Nr. 21/2013 Coll. einmalige Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in Höhe von 40 EUR, unabhängig von der Dauer der Verzögerung, ohne dass eine besondere Ankündigung erforderlich ist.
5.6  Wenn das Variablensymbol in der Zahlung angegeben ist, wird diese Zahlung der entsprechenden Rechnung zugeordnet. Fehlt ein variables Symbol oder ein anderer Hinweis, anhand dessen festgestellt werden kann, auf welche Rechnung sich die Zahlung bezieht, wird diese Zahlung chronologisch nach dem Fälligkeitsdatum der ältesten Rechnung zugeordnet. Die Zahlung wird zuerst dem Auftraggeber gutgeschrieben.
5.7 Der  Mieter ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des Untermieters einseitig die Höhe der einzelnen Zahlungen, ihre Fälligkeit und ihre Struktur nur dann zu ändern, wenn:
a) sich die gesetzlichen, umsetzenden oder sonstigen Vorschriften auf die Höhe der einzelnen Zahlungen auswirken, insbesondere wenn sich die Steuern ändern Bedingungen, um die Höhe der Steuern oder Gebühren zu ändern oder
neue Steuern oder Gebühren einzuführen ; oder
b) PL ist versichert, es gibt eine Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen, eine Änderung der Versicherungstarife oder eine Änderung anderer entscheidender Tatsachen, die sich auf die Höhe der Prämie auswirken; oder
c) der Mieter hat im Falle eines PL-Unfalls gemäß diesen VPOLs zugestimmt und die betreffende Versicherungsgesellschaft
hat den Versicherungssatz gemäß dem betreffenden Versicherungsvertrag aufgrund des nachgewiesenen hohen Verlustverlaufs bei der Nutzung des Mietobjekts durch den Leasingnehmer während des Versicherungsverhältnisses erhöht;
5.8 Der  Mieter ist berechtigt, die Höhe der einzelnen Zahlungen, ihre Fälligkeit und ihre Struktur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Untermieter zu ändern, insbesondere wenn:
a) sich die Dauer des Leasingverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Mieter und dem Untermieter geändert hat; oder
b) im gegenseitigen Einvernehmen des Mieters und des Untermieters hat sich der Umfang der erbrachten Dienstleistungen geändert; oder
c) im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Mieter und dem Untermieter wurden die Kosten für die Durchführung der PL-Anpassungen vom Mieter getragen.
5.9 Der  Mieter hat das Recht auf Erstattung aller tatsächlich für PL angefallenen Kosten, die nicht Teil der in ZOL vereinbarten individuellen Leasingzahlungen, Gebühren und Kosten sind (im Folgenden als „Kosten für PL“ bezeichnet). Der Untermieter verpflichtet sich, dem Mieter alle PL-Kosten auf der Grundlage einer vom Mieter ausgestellten Sonderrechnung ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erstatten, sofern der Mieter und der Untermieter nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Der Mieter stellt innerhalb angemessener Zeit eine Rechnung über die Zahlung der Kosten für PL gemäß der Art des Grundes für die Entstehung des Rechts auf Kosten für PL aus, nachdem er den spezifischen Betrag des Rechts auf Kosten für PL ermittelt hat. Die Kosten für PL sind insbesondere:
(a) Reparaturkosten, die durch Schäden an PL entstehen, die nicht durch die PL-Versicherung gedeckt sind oder die die betreffende Versicherungsgesellschaft nicht vollständig erstattet hat oder die die betreffende Versicherungsgesellschaft gemäß dem Inhalt des Versicherungsvertrags nicht erstattet hat;
b) den Betrag in Höhe der Mitbeteiligung an dem im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbarten Schaden oder den Betrag für den nicht liquidierten Teil des Schadens. Die in Art. 2 bod 5. ods. III. ist in diesem Betrag nicht enthalten und der Untermieter ist verpflichtet, sowohl diesen Betrag als auch die Gebühr gemäß ZOL zu zahlen;
c) Kosten für Wartung und Reparatur von PL oder für Reifenservice, die nicht in den Leasingzahlungen enthalten sind oder die vom Mieter über den Umfang der in ZOL vereinbarten Dienstleistungen hinaus bezahlt wurden;
d) Kosten eines Ersatzfahrzeugs, das der Mieter dem Untermieter im Falle eines versicherten Ereignisses auf der PL zur Verfügung stellt, wenn der Mieter keinen Anspruch auf kostenlose Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs hat;
e) sonstige Kosten, die nicht in den in ZOL und diesen VPOL vereinbarten Leasingzahlungen, Gebühren und Kosten enthalten sind oder die vom Mieter im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Mieter und dem Untermieter über den Umfang der in ZOL vereinbarten Dienstleistungen hinaus bezahlt wurden.
5.10 Die Person, die den Operating-Leasingvertrag im Namen des Mieters unterzeichnet (im Folgenden als „Beitrittskreditnehmer“ bezeichnet), hat im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Mieter beschlossen, der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag (hauptsächlich, aber nur) nachzukommen Schäden, Verzugszinsen, Kaution, Gebühr für übermäßige Nutzung von PN usw.). Der Beitrittsschuldner verpflichtet sich, die am Tag der Unterzeichnung des Vertrags eingegangene Verpflichtung zu erfüllen und wird somit zusätzlich zum Untermieter Schuldner des Mieters. Der Beitrittsschuldner erklärt, dass der Beitrittsschuldner die fällige finanzielle Verpflichtung oder einen Teil davon vom Mieter nicht spätestens zum Fälligkeitstag an den Untermieter zu zahlen hat und diese innerhalb dieser Frist zu zahlen hat.

6. DIENSTLEISTUNGEN

6.1 Kfz-Steuer und Autobahnaufkleber
6.1.1  Wenn ein persönliches Kraftfahrzeug, ein Nutzfahrzeug, ein LKW oder eine andere Transportausrüstung in ZOL als PL aufgeführt ist und sofern in ZOL nicht anders angegeben, ist der Mieter vor Übergabe des PL verpflichtet An den Untermieter, gemäß den im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik geltenden allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen, diese PL-Kfz-Steuer und einen Autobahnaufkleber für das Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik für das betreffende Kalenderjahr zu zahlen, sofern in der ZOL nichts anderes vereinbart ist. Der Untermieter ist nicht verpflichtet, die Kfz-Steuer oder die Kosten des Mieters für den Autobahnstempel zu zahlen, da diese Kosten im Preis des Operating-Leasingverhältnisses enthalten sind.
6.2 Versicherung PL
6.2.1 PZP
6.2.1.1 Wenn die einschlägigen allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen, die im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik gelten, eine Verpflichtung zum Abschluss eines UGS-Vertrags über PL implizieren, stellt der Mieter den Abschluss eines UGS-Vertrags bei einer seiner Vertragsversicherungsgesellschaften sicher. Gleichzeitig stellt der Mieter sicher, dass bei PL ein Vertrag über eine internationale Haftpflichtversicherung geschlossen wird – die sogenannte Green Card, sofern der Mieter und der Untermieter nichts anderes schriftlich vereinbart haben. In diesem Fall ist die territoriale Gültigkeit der Versicherung in den jeweiligen Versicherungsbedingungen angegeben. Der Untermieter ist nicht verpflichtet, die Versicherungsprämien des Mieters für UGS zu zahlen, da diese Kosten im Preis des Operating-Leasingverhältnisses enthalten sind.
6.2.1.2  Bestätigung des Abschlusses der UGS für das Gebiet der Slowakischen Republik – die sogenannte Weiße Karte, möglicherweise auch im Ausland – die sogenannte Die Green Card ist Teil des Benutzerordners.
6.2.1.3 Der Untermieter ist verpflichtet, sich mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen vertraut zu machen und diese für die gesamte Dauer des Leasingverhältnisses einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes oder der Nichterfüllung einer der ihm in den Versicherungsbedingungen auferlegten Verpflichtungen des Untermieters in allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen, die in der Slowakischen Republik gelten, in diesen VPOL in ZOL, wodurch die betreffende Versicherungsgesellschaft die Entschädigung ablehnt oder reduziert. verpflichtet, den Mieter für den gesamten auf PL entstandenen Schaden oder den Betrag zu entschädigen, der als Differenz zwischen dem tatsächlich auf PL entstandenen Schaden und der gewährten Versicherungsentschädigung berechnet wird.
6.2.2 Andere Arten von Versicherungen PL
6.2.2.1 Sofern der Mieter und der Untermieter nichts anderes schriftlich vereinbaren, hat der Mieter in einem seiner Vertragsversicherungsunternehmen den Abschluss eines Versicherungsvertrags für PL bei üblichen Versicherungsrisiken zu vereinbaren, wobei diese Versicherung insbesondere die Versicherung bei Unfall, Diebstahl oder Beschädigung von PL sowie die Versicherung bei Naturkatastrophen umfasst. (im Folgenden als „übliche Versicherungsrisiken“ bezeichnet). Wenn gemäß einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Untermieter kein Versicherungsvertrag für PL für eines der üblichen Versicherungsrisiken geschlossen wurde und der Untermieter einen solchen Versicherungsvertrag in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abschließt, ist der Untermieter verpflichtet, eine Bindung der Versicherungsleistungen aus diesem Versicherungsvertrag in zu begründen Nutzen des Mieters und ist gleichzeitig verpflichtet, den Nachweis dieser Bindung an den Mieter unverzüglich nachzuweisen.Der Untermieter ist verpflichtet, diese Belastung zugunsten des Mieters bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses aufrechtzuerhalten. Der Mieter und der Untermieter vereinbaren schriftlich den Umfang der Deckung.
6.2.2.2  Wenn gemäß einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Untermieter kein Versicherungsvertrag für PL im Falle eines der üblichen Versicherungsrisiken abgeschlossen wurde oder dieser Versicherungsvertrag mit einer Deckung abgeschlossen wird, die geringer ist als der Schaden für PL, ist der Untermieter zur Entschädigung verpflichtet Der Mieter hat den gesamten Schaden, der PL entstanden ist, oder den Betrag, der als Differenz zwischen dem Schaden, der PL entstanden ist, und der Bereitstellung von Versicherungsleistungen berechnet wurde.
6.2.2.3 Wenn der Untermieter den Mieter schriftlich auffordert, einen Versicherungsvertrag für PL gegen andere Versicherungsrisiken (im Folgenden als “Sonstige Versicherungsrisiken” bezeichnet) abzuschließen, die z. Zusatzunfallversicherung, Zusatzversicherung für transportiertes Gepäck, Rechtsschutzversicherung DAS usw. Der Mieter stellt den Abschluss eines Versicherungsvertrags für PL in einer seiner Vertragsversicherungsgesellschaften gegen die erforderlichen sonstigen Versicherungsrisiken sicher. Der Mieter und der Untermieter vereinbaren schriftlich den Umfang der Deckung.
6.2.2.4  Der Umfang der Deckung, die Höhe der Mitbeteiligung des Untermieters an Versicherungsereignissen und andere Bedingungen der PL-Versicherung sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
6.2.2.5 Der Untermieter ist verpflichtet, sich mit den Versicherungsbedingungen sowie allen sonstigen Anforderungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit der PL-Versicherung vertraut zu machen und diese während der gesamten Laufzeit des Leasingverhältnisses einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes oder einer Nichterfüllung einer der ihm in den Versicherungsbedingungen auferlegten Verpflichtungen des Untermieters, in allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen, die in der Slowakischen Republik, in diesen VPOL oder in ZOL gelten, lehnt oder reduziert die betreffende Versicherungsgesellschaft die Bereitstellung von Versicherungsleistungen oder in Im Falle eines höheren Schadens als des vereinbarten Deckungsumfangs ist der Untermieter verpflichtet, den Mieter für alle auf PL entstandenen Schäden oder den Betrag zu entschädigen, der als Differenz zwischen dem tatsächlichen Schaden auf PL und der erbrachten Versicherungsleistung berechnet wird.
6.2.3 Gemeinsame Bestimmungen zur PL-Versicherung sowie zum Eintritt und zur Liquidation eines versicherten Ereignisses
6.2.3.1 Der  Untermieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass das versicherte Ereignis nicht bei PL eintritt. Wenn das Risiko eines versicherten Ereignisses auf PL besteht, ist der Untermieter verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den für PL drohenden Schaden unter Berücksichtigung der Umstände und Möglichkeiten abzuwenden, und wenn es nicht möglich ist, die Gefahr eines Schadens abzuwenden, ist der Untermieter verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen Reduzierung des Schadensausmaßes an PL.

6.2.3.2 Im Falle des Eintretens eines versicherten Ereignisses auf dem PL ist der Untermieter verpflichtet:
a) die Anweisungen bezüglich des Verfahrens im Falle eines versicherten Ereignisses auf dem PL zu befolgen, die Teil der Benutzerkomponente sind. Ist dies nicht möglich oder erfordert die Lösung des versicherten Ereignisses bei PL besondere Anweisungen des Mieters, ist der Untermieter verpflichtet, diese Anweisungen unverzüglich vom Mieter anzufordern und gemäß diesen
Anweisungen vorzugehen ;
b) Melden Sie dieses versicherte Ereignis unverzüglich der zuständigen Abteilung der Polizei der Slowakischen Republik (insbesondere bei Diebstahl von PL, bei vorsätzlicher Beschädigung von PL oder bei Verdacht auf eine Straftat). Wenn die Polizei Aufzeichnungen über einen Unfall, ein Vergehen oder eine Straftat hat (z. B. einen Bericht über die Meldung des Diebstahls von PL usw.), ist der Untermieter verpflichtet, eine Kopie dieser Aufzeichnung von der Polizei anzufordern und dem Mieter unverzüglich zuzustellen.
c) das Eintreten dieses versicherten Ereignisses dem Mieter schriftlich mitzuteilen, indem das ausgefüllte Formular für die Benachrichtigung über versicherte Ereignisse spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Eintretens des versicherten Ereignisses zugestellt wird. Formulare für die Meldung von Versicherungsansprüchen sind Teil des Benutzerordners.
d) die für die Beantragung oder Durchsetzung der Versicherungsentschädigung gegen die betreffende Versicherungsgesellschaft erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Wenn die Bedingung für die Zahlung der Versicherungsentschädigung durch die betreffende Versicherungsgesellschaft eine Aufzeichnung der Polizei über das versicherte Ereignis ist, ist der Untermieter verpflichtet, diese Aufzeichnung zu sichern und dem Mieter unverzüglich zu liefern.

6.2.3.3 Der  Untermieter ist verpflichtet, den Mieter vollständig für den Schaden zu entschädigen, der PL bei seiner Verwendung in den Ländern entstanden ist, in denen die Gültigkeit seiner Versicherung nicht gilt.
6.2.3.4  Im Falle einer Entscheidung des betreffenden Versicherungsunternehmens über den Gesamtschaden des PL, wenn dessen Reparatur unwirtschaftlich ist, hat der Mieter die ZOL zu kündigen und eine endgültige Abrechnung vorzunehmen. Der Mieter verpflichtet sich, alle für die Zahlung der Versicherungsleistungen erforderlichen Maßnahmen durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft durchzuführen.
6.2.3.5 Das Eintreten oder die Dauer eines versicherten Ereignisses auf PL hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Untermieters  zur Zahlung einzelner Leasingzahlungen, und diese Verpflichtung gilt für die gesamte Dauer des Leasingverhältnisses, sofern in den Versicherungsbedingungen diese VPOL, ZOL oder ZOL nicht angegeben sind sonst.
6.2.3.6 Für den Fall, dass das versicherte Ereignis auf PL durch ein Verschulden des Untermieters eingetreten ist, ist der Untermieter verpflichtet, dem Mieter die Grundgebühr für die Dauer der Wartung von PL zu zahlen. Die Grundgebühr entspricht dem Betrag von 70% der in ZOL für PL vereinbarten Leasingzahlung. Bei der Vereinbarung einer täglichen Leasingzahlung in ZOL wird die Grundgebühr als Produkt aus der Anzahl der Tage des PL-Dienstes und dem Betrag berechnet, der 70% der in ZOL für PL vereinbarten Leasingzahlung entspricht. Im Falle eines anderen vereinbarten Intervalls für die Zahlung von Leasingzahlungen werden diese als Produkt aus der Anzahl der Tage des PL-Dienstes und dem Betrag berechnet, der 70% der Leasingzahlung pro Tag darstellt.
6.3 Wartung, Reparaturen und Reifenservice
6.3.1  Der Preis für das Operating-Leasing beinhaltet den vom Mieter erbrachten regulären und obligatorischen PL-Grundservice.
6.3.2 Innerhalb des kurzfristigen Untermietverhältnisses sind die Kosten für den Austausch von Reifen, die durch die falsche Verwendung von PL verursacht wurden, nicht im Preis des Operating-Leasingverhältnisses enthalten. Der Preis beinhaltet auch nicht die Kosten für den Reifenwechsel im Falle eines Defekts oder einer Beschädigung der Reifen und den saisonalen Austausch von Reifen (dh den Austausch von Winter- und Sommerreifen gegen PL). Die Kosten für den Reifenwechsel trägt in diesem Fall vollständig vom Untermieter.
6.3.3  Das langfristige Untermietverhältnis beinhaltet nicht die Kosten für den Reifenwechsel nach mehr als 30.000 Kilometern pro Reifen, die im Preis des Operating-Leasingverhältnisses festgelegt sind. Der Preis beinhaltet auch nicht die Kosten für den Reifenwechsel, die durch unsachgemäße Verwendung des PL verursacht wurden.
6.3.4. Der Untermieter hat keinen Anspruch auf einen Rabatt auf den Preis der Leasingzahlungen, wenn er kein Reserverad besitzt und PL aus diesem Grund vorübergehend unbrauchbar ist.
6.3.5.  Der Mieter bietet Garantie- und Nachgarantieinspektionen und Reparaturen von PL an. Die Kosten für diese Inspektionen und Reparaturen, mit Ausnahme der Kosten für anerkannte Garantiereparaturen und kostenlose Garantieinspektionen, die vom Lieferanten bzw. Der Verkäufer trägt den Mieter. Alle anderen Kosten für Wartung, Reparatur und Reifenservice trägt der Untermieter vollständig.
6.3.6.  Der Untermieter ist verpflichtet, nur die vom autorisierten Dienst bereitgestellten Dienste zu nutzen, wenn der PL-Dienst benötigt wird, und nur mit Zustimmung des Mieters.
6.3.7. Im Falle eines versicherten Ereignisses auf PL hat der Untermieter das Recht auf ein Ersatzfahrzeug. Der Untermieter ist verpflichtet, den Mieter schriftlich um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zu ersuchen. Der Mieter überprüft die Gründe, aus denen PL nicht betriebsbereit ist, und stellt dem Untermieter in begründeten Fällen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Im Falle eines versicherten Ereignisses bei PL ohne Verschulden des Untermieters stellt der Mieter dem Untermieter kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Für den Fall, dass das versicherte Ereignis auf PL durch ein Verschulden des Untermieters und / oder durch ein Verschulden einer unbekannten Person entstanden ist, ist der Untermieter verpflichtet, dem Mieter zusätzlich zu den in ZOL für PL vereinbarten Leasingzahlungen auch die Kosten für die Nutzung eines Ersatzfahrzeugs zu zahlen. Der Umfang der Kosten Der Mieter berechnet dem Untermieter einen aliquoten Teil der in ZOL vereinbarten Leasingzahlungen für jeden Tag der Nutzung des Ersatzfahrzeugs.Der Untermieter ist verpflichtet, die zusätzlich berechneten Kosten für die Zeit der Nutzung des Ersatzfahrzeugs zu erstatten, auch wenn die Untersuchung des versicherten Ereignisses auf PL das Verschulden des Untermieters und / oder einer unbekannten Person ergibt, obwohl der Mieter dem Untermieter ursprünglich ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt hat.

7. KÜNDIGUNG VON ZOLS UND ZOLS UND RÜCKGABE VON PL

7.1 Ordnungsgemäße Beendigung von ZOL

7.1.1  Sofern der Mieter und der Untermieter nichts anderes schriftlich vereinbaren, erfolgt die ordnungsgemäße Kündigung des ZOL nach Ablauf des im jeweiligen ZOL angegebenen Operating-Leasingverhältnisses, jedoch nicht vor der Rückgabe des PL an den Mieter und der Erfüllung aller Verpflichtungen des Untermieters gegenüber dem Mieter.

7.2 Vorzeitige Beendigung von ZOL
7.2.1 Der  Mieter und der Untermieter sind berechtigt, nur in einem der in diesem VPOL genannten Fälle, in ZOL oder gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs von ZOL zurückzutreten. Der Rücktritt von ZOL muss schriftlich erfolgen und an die andere Partei geliefert werden. Er wird am Tag der Lieferung an die andere Partei wirksam, sofern im Widerruf nichts anderes angegeben ist. Die Wirksamkeit des Rücktritts aus dem ZOL berechtigt keine der Vertragsparteien, die Rückgabe von Leistungen zu verlangen, die die andere Vertragspartei auf der Grundlage oder im Zusammenhang mit dem ZOL vor dem Datum des Inkrafttretens des Rücktritts erbracht hat.
Im Falle eines Rücktritts des Untermieters aus dem Vertrag hat der Mieter das Recht, dem Untermieter eine Stornogebühr von 100% in Rechnung zu stellen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

7.2.2 Der Mieter ist berechtigt, sich hauptsächlich aus folgenden Gründen von ZOL zurückzuziehen:
a) wenn der Untermieter mit der Zahlung der Leasingrate oder der in ZOL vereinbarten Gebühr oder Kosten oder einer anderen Geldverpflichtung, die der Untermieter an den Mieter zu zahlen hat, im Rückstand ist auf der Grundlage dieser VPOL oder ZOL für einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der vom Mieter ausgestellten Rechnung oder wenn der Untermieter mit der Erfüllung einer anderen monetären oder nicht monetären Verpflichtung gegenüber dem Leasingnehmer im Rückstand war; oder
b) wenn ein Insolvenzantrag für das Vermögen des Untermieters gestellt wurde, Insolvenz angemeldet wurde, eine Restrukturierungsgenehmigung eingereicht wurde, eine Restrukturierung genehmigt wurde oder ein anderer Antrag eingereicht wurde, um ein anderes ähnliches Verfahren einzuleiten, das der Leasingnehmer als gerechtfertigt erachtet hat, oder wenn der Untermieter dies ist
in Übereinstimmung mit den einschlägigen slowakischen oder ausländischen allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen bei Insolvenz; oder
c) wenn der Untermieter den PL in einer anderen Weise als der normalen Verwendungsmethode gemäß diesen VPOL verwendet, wodurch der Mieter einen Schaden erlitten hat oder der Mieter in Gefahr ist, Schaden zu erleiden; oder
d) wenn der Untermieter eine Änderung der Höhe der einzelnen Zahlungen, ihrer Fälligkeit oder ihrer Struktur gemäß Ziffer 5.6 dieser VPOL nicht akzeptiert oder wenn der Untermieter seine Ablehnung der Änderung der VPOL gemäß Ziffer 14.1 dieser VPOL zum Ausdruck bringt; oder
e) im Falle des Todes des Untermieters oder wenn der Untermieter über seine Auflösung mit oder ohne Liquidation entschieden hat, über eine Änderung der Rechtsform, über den Kauf, Verkauf oder das Leasing der Gesellschaft oder ihres Teils, über eine Herabsetzung des Grundkapitals, über Änderungen in der Zusammensetzung ihrer gesetzlichen Körperschaften, oder in einer anderen Angelegenheit, die nach Ermessen des Mieters die Zahlungsfähigkeit des Untermieters wesentlich beeinträchtigen könnte; oder
f) wenn sich die Funktionsweise des Untermieters, seiner Organisationseinheit oder seines sonstigen Eigentums wesentlich geändert hat, was nach Ermessen des Mieters die Zahlungsfähigkeit des Untermieters erheblich beeinträchtigen könnte, insbesondere die Einleitung eines Gerichts-, Schieds- oder ähnlichen Verfahrens oder eines Verwaltungsverfahrens gegen den Untermieter; oder
g) wenn der Sitz des Untermieters außerhalb des Hoheitsgebiets der Slowakischen Republik verlegt wird oder
h) wenn PL eine Straftat begangen hat oder wenn die strafrechtliche Verfolgung des Untermieters oder einer gesetzlichen Körperschaft oder eines Mitglieds der gesetzlichen Körperschaft des Untermieters bedroht ist oder bereits begonnen hat; oder
i) wenn der Untermieter dem Mieter oder einer anderen Person beim Abschluss des ZOL oder im Zusammenhang mit seinem Abschluss falsche, unvollständige oder unwahre Daten, einschließlich Daten zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Situation oder Tätigkeit, oder verborgene Tatsachen oder Umstände zur Verfügung gestellt hat, unter denen der Mieter dies nicht tun würde mit Subtenant ZOL oder ZOL abgeschlossen.

7.2.3 Im Falle eines Rücktritts von einer der Vertragsparteien aus ZOL besteht das Recht des Mieters an den Untermieter, alle zum Zeitpunkt der Kündigung von ZOL vereinbarten Leasingzahlungen, Gebühren und Kosten zu zahlen, einschließlich Zinsen auf Zahlungsrückstände, Vertragsstrafen oder Schadensersatz (im Folgenden) „). Gleichzeitig ist der Mieter berechtigt, die Eintreibung von Schuldverschreibungen nach eigenem Ermessen entweder allein oder durch einen Dritten vorzunehmen, während der Untermieter verpflichtet ist, dem Leasingnehmer alle mit der Einziehung von Schuldverschreibungen verbundenen Kosten einschließlich des Zubehörs dieser Forderungen und Inkassokosten zu erstatten. Das Recht auf Schadensersatz bleibt von dieser Bestimmung unberührt. Der Mieter ist daher berechtigt, gegenüber dem Untermieter zusätzlich zu den vorstehenden Ansprüchen sein Recht auf Ersatz aller Schäden und aller durch den Rücktritt von ZOL entstandenen Kosten geltend zu machen.
7.2.4  Wenn der Mieter und der Untermieter mehr als einen ZOL abgeschlossen haben und gemäß diesen VPOLs ein Grund für die vorzeitige Kündigung eines dieser ZOL besteht, sind der Leasingnehmer und der Untermieter berechtigt, nach eigenem Ermessen vorzeitig zu kündigen, indem sie einen oder alle ZOLs zurücktreten.
7.2.5  Im Falle eines Gesamtschadens an PL wird ZOL vorzeitig an dem Tag beendet, an dem der Gesamtschaden an PL eingetreten ist, während die Verpflichtung des Untermieters zur Zahlung von Leasingzahlungen am Tag der Lieferung der Entscheidung des betreffenden Versicherungsunternehmens über den Gesamtschaden an PL an den Mieter erlischt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Untermieter alle bezahlten Zahlungen gutzuschreiben, deren Fälligkeit von dem Tag an, an dem der Gesamtschaden an der PL eingetreten ist, bis zu dem Tag, an dem der Mieter eine Entscheidung der betreffenden Versicherungsgesellschaft über den Gesamtschaden an der PL erhalten hat.
7.2.6 Im Falle eines Diebstahls von PL wird die ZOL vorzeitig an dem Tag beendet, an dem der Untermieter Berichten zufolge den Diebstahl von PL bei der zuständigen Abteilung von PZ SR gemeldet hat, während die Zahlungsverpflichtung des Untermieters an dem Tag abläuft, an dem der Mieter eine Entscheidung gemäß der Strafprozessordnung erhalten hat. aktiv in Strafverfahren zur Einleitung von Strafverfahren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Untermieter alle bezahlten Zahlungen gutzuschreiben, deren Fälligkeit von dem Tag an, an dem der Untermieter nachweislich den Diebstahl von PL bei der zuständigen Abteilung der Polizei der Slowakischen Republik gemeldet hat, bis zu dem Tag, an dem der Mieter eine Entscheidung einer kriminellen Körperschaft gemäß der Strafprozessordnung erhalten hat. Verfahren zur Einleitung eines Strafverfahrens.Wird der gestohlene PL von den zuständigen Behörden zugunsten des Mieters gefunden und beschlagnahmt, bevor die Entscheidung der in einem Strafverfahren tätigen Stelle zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Mieter getroffen wurde, besteht eine unwiderlegbare rechtliche Vermutung, dass die relevante Kündigung des betreffenden ZOL nicht stattgefunden hat, und der Mieter , sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
7.3 Rückgabe von PL
7.3.1  Bei Ablauf des Leasingverhältnisses, bei Erreichen der Gesamtkilometergrenze sowie bei vorzeitiger Beendigung von ZOL ist der Untermieter verpflichtet, PL unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage ab dem Tag, an dem einer der Tatsachen eingetreten ist, an den Mieter zurückzugeben. in diesem Punkt VPOL bezeichnet; Dies gilt nicht im Falle eines Totalschadens des PL und auch im Falle eines Diebstahls des PL.
7.3.2 Der Untermieter ist verpflichtet, den PL an einem vorher vereinbarten Ort an den Mieter zurückzugeben. Wenn der Ort der Rückgabe des PL nicht im Voraus vereinbart wurde, ist der Untermieter verpflichtet, den PL an den vom Mieter schriftlich angegebenen Ort zurückzugeben, und wenn der Ort der Rückgabe PL nicht einmal schriftlich vom Mieter festgelegt wurde. . Der Untermieter trägt das Risiko einer Beschädigung des PL bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des PL an den Mieter.
7.3.3 Der Untermieter ist verpflichtet, den PL in dem Zustand, in dem er ihn übernommen hat, an den Mieter zurückzugeben, wobei der Verschleiß des PL zu berücksichtigen ist, der durch die normale Verwendung des PL, sein Alter und die Anzahl der zurückgelegten Kilometer verursacht wird. Der Untermieter ist verpflichtet, den PL mit vollständigem Zubehör, technischer Dokumentation oder dem Benutzerordner, den der Untermieter vom Mieter erhalten hat, an den Mieter zurückzusenden. Insbesondere ist der Untermieter verpflichtet, dem Mieter die Schlüssel des PL, die Schlüssel des mechanischen Sicherheitsgeräts bzw. des Mieters zu übergeben. elektronisches Sicherheitssystem PL, Fernbedienung der Verriegelung oder anderer Geräte, Autoradio, einschließlich abnehmbarer Sicherheitstafel, Servicebuch, Tankkarte, Hilfskarte und Aufbewahrungsblatt für die Reifenlagerung.
7.3.4 Alle Kosten, die dem Mieter entstehen, wenn er nicht das gesamte PL-Zubehör, die technische Dokumentation oder den Benutzerordner einreicht, ist der Mieter berechtigt, dem Untermieter eine Rechnung zu stellen und diese in die Abschlusserklärung aufzunehmen. Der Untermieter ist verpflichtet, PL sauberes und gereinigtes Interieur zu übergeben. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung ist der Mieter berechtigt, alle Kosten für die Reinigung von PL oder seines Innenraums dem Untermieter in Rechnung zu stellen und in die Schlusserklärung aufzunehmen.

7.3.5  Nach Rückgabe des PL überprüft der Mieter seinen Zustand. Der Untermieter haftet für übermäßigen Verschleiß des PL sowie für alle Mängel und Schäden, die der PL zum Zeitpunkt dieser Inspektion aufweist und die vom Untermieter gemäß diesen VPOL nicht ordnungsgemäß gemeldet oder beseitigt wurden, selbst wenn diese Mängel oder Schäden am PL vorliegen Sie werden erst sichtbar, nachdem diese Prüfung durchgeführt wurde. Der Mieter ist berechtigt, dem Untermieter alle Kosten für die Beseitigung dieser Mängel und Schäden an PL in Rechnung zu stellen und in die Schlusserklärung aufzunehmen.
7.3.6 Der Mieter und der Untermieter bestätigen die Rückgabe des PL durch Unterzeichnung des Protokolls über die Rückgabe des PL, während durch die Unterzeichnung dieses Protokolls durch den Mieter und den Untermieter der PL als ordnungsgemäß an den Mieter zurückgegeben gilt. Das PL-Rücksendeprotokoll muss übermäßigen Verschleiß des PL sowie alle Mängel und Schäden, die bei der PL-Zustandsprüfung festgestellt wurden, fehlendes PL-Zubehör, technische Dokumentation oder Benutzerordner, Kilometerstand und Datum der Unterzeichnung des PL-Rückgabeprotokolls angeben.
7.3.7 Wird der PL nicht innerhalb der in Nummer 7.3.1 dieser VPOL angegebenen Frist an den Untermieter zurückgegeben, ist der Mieter ohne vorherige Zustimmung des Untermieters selbst oder durch eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte autorisierte Person berechtigt oder verbietet seine weitere Verwendung auf die von ihm erachtete Weise. geeignet. In diesem Fall ist der Untermieter verpflichtet, dem Mieter oder einer vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person uneingeschränkten Zugang zum PL zu gewähren und auch dessen mögliche Entfernung oder andere Maßnahmen zu tolerieren, die erforderlich sind, um eine weitere Nutzung des PL durch den Untermieter zu verhindern. Der Untermieter erteilt dem Mieter oder einer vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person hiermit auch die ausdrückliche Zustimmung zum Zugang zum PL sowie zur Überwindung von Hindernissen, die den Zugang zu dem Ort, an dem er sich befindet, verhindern, selbst wenn sich der PL auf dem Land befindet.Baustelle oder ein anderer Ort, der vom Untermieter aufgrund rechtlicher Tatsachen genutzt wird. Zu diesem Zweck ist der Vermieter oder eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte Person berechtigt, insbesondere die Räumlichkeiten des eingetragenen Sitzes, des Geschäftssitzes und des Wohnsitzes des Untermieters zu betreten und zu inspizieren. Der Untermieter verpflichtet sich, dem Mieter oder einer vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person alle Kosten zu erstatten, die mit der Sicherung von PL, seiner Entfernung oder professionellen Demontage, seinem Transport, seiner Bewachung, Lagerung usw. verbunden sind. Wenn der Vermieter oder eine vom Mieter autorisierte oder autorisierte Person die PL-Kontrolle oder den Widerruf des PL durchführt und das Recht auf Zugang zum PL ausübt, ist der Untermieter verpflichtet, ihm die vom Vermieter oder der vom Mieter autorisierten oder autorisierten autorisierten Person angeforderte Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.Befindet sich der PL auf einem Grundstück, Gebäude oder einem anderen Ort, an dem der Untermieter kein Eigentum oder sonstiges Nutzungsrecht hat, und infolgedessen der Mieter oder die vom Mieter autorisierte oder autorisierte Person Zugang zum PL, ist der Untermieter verpflichtet, dem Mieter oder der autorisierten Person einen Zugang zu gewähren. vom Mieter autorisiert oder autorisiert, spätestens am nächsten Arbeitstag auf den PL zuzugreifen. Bei Nichterfüllung einer Verpflichtung nach diesem Punkt ist der Mieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der nach ZOL vereinbarten Leasingrate zu verlangen. Die Nichterfüllung der Verpflichtung gilt als, wenn der Untermieter seine Verpflichtung in dem betreffenden Zeitraum nicht erfüllt. für die er zur Zahlung der Leasingrate verpflichtet ist. Das Recht auf Schadensersatz bleibt von dieser Bestimmung unberührt.Der Mieter ist daher berechtigt, gegen den Untermieter zusätzlich zum Recht auf Zahlung einer Vertragsstrafe seinen Anspruch auf Ersatz aller Schäden und aller Kosten geltend zu machen, die dem Mieter oder einer dritten vom Mieter autorisierten oder autorisierten Person, auf PL zuzugreifen, entstanden sind. dieser Punkt VPOL, auch wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. In diesem Fall erfüllt die Vertragsstrafe nicht die Funktion einer Pauschalentschädigung.wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. In diesem Fall erfüllt die Vertragsstrafe nicht die Funktion einer Pauschalentschädigung.wenn die Höhe des Schadens die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. In diesem Fall erfüllt die Vertragsstrafe nicht die Funktion einer Pauschalentschädigung.

8. Endabrechnung

8.1 Endgültige Abrechnung bedeutet eine gegenseitige finanzielle Abrechnung zwischen dem Mieter und dem Untermieter, die vom Mieter nur nach vorzeitiger Beendigung des betreffenden ZOL (im Folgenden als “Abschlusserklärung” bezeichnet) durchgeführt werden kann. Im Falle eines Gesamtschadens an PL kann die Abschlusserklärung nur zu einem Zeitpunkt abgegeben werden, zu dem die Höhe der von der betreffenden Versicherungsgesellschaft erbrachten Versicherungsleistungen bekannt ist. In anderen Fällen hat der Mieter die endgültige Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist nach vorzeitiger Beendigung des ZOL vorzunehmen. Wenn das Ergebnis der Schlusserklärung ein Rückstand des Untermieters ist, ist der Untermieter verpflichtet, diesen Rückstand spätestens zu dem auf der vom Mieter ausgestellten Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum an den Mieter zu zahlen.
a) Wenn die Bereitstellung des Service – Ersatzfahrzeugs in ZOL vereinbart wurde, werden alle Beträge, die im Rahmen von Einzelzahlungen an den Untermieter für diesen Service gezahlt wurden, und die tatsächlichen Kosten des Mieters für die Bereitstellung dieses Service beglichen.

 

C. SCHLUSSTEIL

9. VERTRAULICHE INFORMATIONEN UND SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

9.1 Vertrauliche Informationen
9.1.1 Der  Mieter verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen gemäß den allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln und die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mieter und dem Untermieter zu wahren.

9.1.2 Der  Mieter ist nur dann berechtigt, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, wenn, soweit und unter folgenden Bedingungen:
a) dies in allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen oder in gültigen Entscheidungen von Justiz- und anderen Verwaltungsbehörden festgelegt ist,
b) in dieser VPOL oder in anderen Verträgen zwischen diesen vereinbart ist Mieter und Untermieter,
c) angegeben in der schriftlichen Zustimmung, die die Mieter dem Mieter erteilt haben.

9.2 Zustimmung zur Bereitstellung vertraulicher Informationen für den Mieter

9.2.1 Der  Untermieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Mieter vertrauliche Informationen an Dritte weitergibt, über die er dem Untermieter im vereinbarten Umfang die damit verbundenen Dienstleistungen erbringt, sowie an andere Dritte, mit denen der Mieter zusammenarbeitet (z. B. Versicherer, mit denen er in der PL-Versicherung zusammenarbeitet). , mit denen es bei der Rückforderung seiner Ansprüche gegen Untermieter usw. zusammenarbeitet, sofern diese Dritten in der Lage sind, den Schutz vertraulicher Informationen vor Missbrauch zu gewährleisten.

9.2.2 Der  Untermieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Mieter einem Mieter, dem der Mieter eine schriftliche Vollmacht zur Durchsetzung der Erfüllung dieser Verpflichtungen erteilt hat, Informationen und Unterlagen über die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Mieter zur Verfügung stellt, wenn der Untermieter seine Verpflichtungen gegenüber dem Mieter nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.
9.2.3 Der  Untermieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Mieter vertrauliche Informationen an Dritte weitergibt, denen der Mieter die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen anvertraut hat, sowie an Dritte, denen er die schriftliche Befugnis zur Vertretung vor Gericht und außergerichtlichen Verfahren erteilt hat.
9.2.4 Der  Untermieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Mieter einem Dritten, mit dem er über die Abtretung der Forderungen des Mieters gegenüber dem Untermieter oder die Übernahme der Verpflichtung des Mieters gegenüber dem Untermieter verhandelt, vertrauliche Informationen zur Verfügung stellt.
9.2.5 Der Untermieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Mieter berechtigt ist, dem Dritten zum Zwecke der Verwaltung der Registrierungsunterlagen des Mieters gemäß einer Sonderregelung alle Dokumente zu Vertragsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Untermieter vorzulegen, einschließlich Verträgen, Unterlagen in Bezug auf Verträge und Aufzeichnungen über die Kommunikation zwischen dem Mieter und dem Untermieter.
9.3  Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen gegenüber Untermietern
9.3.1 Der Untermieter ist für die Wahrung der Vertraulichkeit der im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Mieter erhaltenen Informationen verantwortlich. Der Untermieter ist daher ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mieters nicht berechtigt, solche Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Offenlegung dieser Informationen ist gesetzlich vorgeschrieben oder eine verbindliche Entscheidung oder Anweisung der zuständigen Behörde gesetzlich vorgeschrieben.

10. MITTEILUNG UND LIEFERUNG

10.1  Dokumente, Mitteilungen, Anweisungen und Einladungen des Mieters und des Untermieters werden
a) persönlich,
b) per Post,
c) über elektronische Kommunikationsmedien (Fax, E-Mail oder anderes elektronisches Medium) zugestellt .

10.2 Dokumente, Mitteilungen, Anweisungen und Einladungen gelten als zugestellt:
a) bei persönlicher Zustellung zum Zeitpunkt der Benachrichtigung / Zustellung der Sendung,
b) beim Versand gewöhnlicher Poststücke im Land am dritten Tag nach dem Versand und im Ausland am siebten Tag nach dem Versand
c) beim Versand registrierter Gegenstand:
i. am Tag des Eingangs, spätestens jedoch am Tag des Endes der Einzahlungsfrist bei der Post,
ii. das Datum der Verweigerung der Annahme des registrierten Artikels durch den Empfänger,
iii. das Datum der Rücksendung der Sendung, wenn die registrierte Sendung mit der Nachricht “Adressat unbekannt” an den Absender zurückgesandt wird,
d) beim Senden per Fax durch Erhalt einer Bestätigung des vollständigen Sendens der Nachricht, die das Fax des Absenders druckt,
e) beim Versenden per E-Mail durch Versenden einer Nachricht, sofern der E-Mail-Administrator nicht die Unmöglichkeit der Zustellung der Nachricht ankündigt
10.3 Der  Rücktritt von ZOL erfolgt per Post – durch Versenden eines registrierten Artikels oder persönlich mit Bestätigung der Annahme / Ablehnung der Annahme durch die andere Vertragspartei.

10.4 Der  Untermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Adresse, das Telefon, das Fax und andere elektronische Mittel mitzuteilen, an die der Mieter alle Dokumente und Benachrichtigungen senden oder benachrichtigen wird, und den Mieter unverzüglich über jede Änderung dieser Informationen zu informieren. Für den Fall, dass der Untermieter diese Informationen dem Mieter nicht mitteilt, gilt die Lieferung und Benachrichtigung an die letzte bekannte Adresse oder an die letzte bekannte Nummer der Telekommunikationsmittel als ordnungsgemäß ausgeführt.

10.5 Der  Untermieter ist verpflichtet, die Benachrichtigung, Anforderung oder ein anderes Dokument gemäß Punkt 10 dieser VPOL so zu erstellen, dass dieses Dokument eindeutig, verständlich, korrekt und korrekt ist. Bei schriftlicher Lieferung muss das Dokument auch vom Untermieter oder der autorisierten Person datiert und unterschrieben sein. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Untermieter in dem Dokument gemäß dem vorhergehenden Satz angegebenen Daten zu überprüfen.
10.6 Der  Mieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die offizielle Beglaubigung von Kopien des Originaldokuments zu beantragen, das der Untermieter dem Mieter vorgelegt hat.
10.7 Der Mieter ist berechtigt, zu verlangen, dass der Untermieter nach Einreichung eines Dokuments in einer anderen Sprache als Slowakisch dem Mieter eine slowakische Übersetzung dieses Dokuments mit einer Sachverständigenklausel vorlegt, die auf Kosten des Untermieters beschafft wurde. In diesem Fall verwendet der Mieter ausschließlich die relevante slowakische Übersetzung und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob diese Übersetzung der Originalversion entspricht.

11. VERANTWORTUNG DES MIETERS

11.1 Der  Mieter haftet nur für von ihm verursachte Schäden. Für Handels- und Rechtsbeziehungen ist somit der Grundsatz der verschuldensunabhängigen Haftung des Mieters ausgeschlossen. Im Falle der Verpflichtung des Mieters, den Untermieter für Schäden zu entschädigen,
11.2 Der Mieter haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen in- oder ausländischer Behörden oder Gerichte, Verweigerung oder verspätete Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Behörden, höhere Gewalt, Aufstand, Revolution, Unruhen, Krieg oder Naturkatastrophen oder andere entstehen Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Mieters liegen (z. B. Marktversagen, Streiks, Aussperrungen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Mieters liegen). Der Mieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtfunktion von Telekommunikationsdiensten entstehen, die dem Mieter von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus haftet der Mieter nicht für Schäden, die durch Ereignisse unter der Kontrolle des Untermieters oder durch Ereignisse entstehen, für die der Untermieter verantwortlich ist.oder Schäden, die aufgrund eines Verstoßes oder einer Verzögerung bei der Erfüllung einer Verpflichtung des Untermieters gegenüber dem Mieter entstehen.

12. HAFTUNG UND SCHÄDEN DES MIETERS

12.1 Der  Untermieter haftet für Schäden, die dem Mieter durch Verletzung einer Verpflichtung entstehen, die sich aus dem in dieser VPOL, in ZOL und den allgemeinen verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen geregelten Vertragsverhältnis ergibt, es sei denn, er weist nach, dass die Verletzung von Verpflichtungen durch Umstände verursacht wurde, die eine Haftung ausschließen.
12.2 Der  Untermieter verpflichtet sich, den Mieter auf schriftlichen Antrag unverzüglich für den gesamten entstandenen Schaden zu entschädigen.
12.3 Der  Untermieter ist auch verpflichtet, den Mieter für den Schaden, der dem PL durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Untermieters oder eines Dritten entstanden ist, vollständig zu entschädigen.
12.4 Der Untermieter ist verpflichtet, den Mieter sowohl für den tatsächlichen Schaden als auch für den entgangenen Gewinn zu entschädigen. Der tatsächliche Schaden wird durch den in Geld ausgedrückten Sachschaden dargestellt, der in der Reduzierung des vorhandenen Eigentums des Mieters besteht und die Immobilienwerte darstellt, die der Mieter ausgeben musste, um PL bzw. den vorherigen Zustand wiederherzustellen. die Konsequenzen der Rückkehr des PL in seinen vorherigen Zustand auszugleichen, der nicht gut möglich oder zweckmäßig war. Der entgangene Gewinn stellt einen in Geld ausgedrückten Sachschaden dar, der darin besteht, dass die Immobilienwerte des Mieters nicht reproduziert wurden, was im Hinblick auf den normalen Ablauf vernünftigerweise zu erwarten war. Der Mieter quantifiziert den tatsächlichen Schaden und den entgangenen Gewinn je nach Einzelfall individuell.
12.5 Der  Untermieter ist verpflichtet, den Mieter für den Geldschaden zu entschädigen.

13. ZÄHLEN

13.1 Der  Mieter ist jederzeit berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Untermieter gegen Forderungen des Untermieters gegenüber dem Mieter aufzurechnen. Der Mieter ist auch berechtigt, solche Forderungen gegenüber dem Untermieter aufzurechnen, die nicht fällig oder verjährt sind.
13.2 Der  Mieter ist auch berechtigt, auf verschiedene Währungen lautende Forderungen nach Umrechnung zu dem von der slowakischen Nationalbank oder der Europäischen Zentralbank zum Zeitpunkt der Aufrechnung festgelegten Wechselkurs aufzurechnen.

14. ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 Diese VPOLs sind ein wesentlicher Bestandteil der zwischen dem Mieter und dem Untermieter geschlossenen ZOL. Der Mieter ist berechtigt, diese VPOLs im Zusammenhang mit der Entwicklung des rechtlichen und geschäftlichen Umfelds jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der aktuelle Wortlaut des VPOL wird vom Mieter durch seine Veröffentlichung auf der Website des Mieters (www.easycars.sk) festgelegt. Der Untermieter ist berechtigt, seine Ablehnung der Änderung oder Ergänzung des VPOL durch eine schriftliche Mitteilung an den Mieter innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag auszudrücken, an dem der Wortlaut des VPOL durch die Veröffentlichung festgelegt wurde. Ist dies nicht der Fall, treten die Änderungen des VPOL an dem im VPOL angegebenen Datum in Kraft. Um Zweifel auszuschließen, die Ausführung einer Zahlung durch den Untermieter zugunsten des Mieters oder die Ausführung einer Handlung, durch die der Untermieter den PL weiterhin in Form eines Operating-Leasingverhältnisses oder zur Nutzung damit verbundener Dienstleistungen nutzt,Wenn diese Zahlung oder eine Handlung nach dem in der VPOL angegebenen Datum des Inkrafttretens erfolgt ist, hat der Untermieter alle Änderungen der VPOL zur Kenntnis genommen und stimmt diesen Änderungen der VPOL zu und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Wenn der Untermieter innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung des VPOL durch eine schriftliche Mitteilung an den Mieter seine Ablehnung zum Ausdruck bringt und keine Einigung zwischen dem Mieter und dem Untermieter erzielt wird, bleibt der VPOL in seinem ursprünglichen Wortlaut für die Vertragsparteien in Kraft.
14.2 Der  Untermieter ist verpflichtet, dem Mieter auf schriftlichen Antrag einen Jahresabschluss vorzulegen. Wenn der Untermieter der gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung eines Jahresabschlusses unterliegt, ist er verpflichtet, dem Mieter einen geprüften Jahresabschluss vorzulegen.
14.3  Während der Laufzeit von ZOL ist der Untermieter jederzeit verpflichtet, ihm auf Verlangen des Mieters ein Dokument über seine Gründung und rechtliche Existenz (ein Dokument zum Nachweis der Rechtspersönlichkeit) vorzulegen oder seine Identität nachzuweisen.
14.4 Der Untermieter ist verpflichtet, den Mieter beim Abschluss sowie während der Dauer des ZOL schriftlich über die Tatsachen zu informieren, die dazu führen würden, dass der Untermieter gemäß dem Gesetz Nr. 297/2008 Slg. Zum Schutz vor Geldwäsche und zum Schutz vor Finanzierung als politisch exponierte Person angesehen wird Terrorismus in der geänderten Fassung. Wenn der Untermieter den Mieter nicht über die Tatsachen gemäß diesem Punkt des VPOL informiert, betrachtet der Mieter den Untermieter als eine Person, die keine politisch exponierte Person ist.
14.5 Der  Mieter und der Untermieter sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten von Schäden am PL am Tag der ordnungsgemäßen oder vorzeitigen Beendigung von ZOL zu verhindern.
14.6 Der Mieter und der Untermieter vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Mieter und dem Untermieter auch nach Beendigung von ZOL oder einem anderen Vertrag im Zusammenhang mit ZOL oder diesen VPOL in Übereinstimmung mit diesen VPOL gelten, sofern der Mieter und der Untermieter nichts anderes schriftlich vereinbart haben. .
14.7  Wenn ZOL, VPOL oder eine andere Vereinbarung in Bezug auf ZOL oder diese VPOL zwischen dem Mieter und dem Untermieter in slowakischer Sprache und in einer anderen Sprache geschlossen wird, ist die slowakische Version des Dokuments entscheidend.
14.8 Der Mieter und der Untermieter haben vereinbart, dass alle ihre Rechte und Pflichten aus ZOL, diesen VPOL und allen anderen Verträgen im Zusammenhang mit ZOL oder mit diesen VPOL, sofern dies nicht ausdrücklich in dem entsprechenden Dokument vorgesehen ist, dem Recht der Slowakischen Republik unterliegen. insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Coll. Handelsgesetzbuch in der geänderten Fassung.
14.9 Der  Mieter und der Untermieter haben vereinbart, dass die Gerichte der Slowakischen Republik für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig sind, die sich aus ZOL, diesen VPOL und anderen Verträgen im Zusammenhang mit ZOL oder mit diesen VPOL ergeben, und das anwendbare Recht ist das Recht der Slowakischen Republik.
14.10 Wenn eine Bestimmung des ZOL oder dieser VPOL oder ein anderer Vertrag im Zusammenhang mit dem ZOL oder diesen VPOL ungültig oder nicht durchsetzbar wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen des ZOL, dieser VPOL oder eines anderen Vertrags im Zusammenhang mit dem ZOL oder diesen VPOL. . In diesem Fall haben sich die Parteien verpflichtet, die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen zu ersetzen, die eine ebenso enge rechtliche Bedeutung und Wirkung haben wie die zu ersetzende Bestimmung.
14.11  Sofern der Mieter und der Untermieter nichts anderes schriftlich vereinbart haben, können alle schriftlich zwischen dem Mieter und dem Untermieter geschlossenen Verträge ausschließlich schriftlich geändert oder ergänzt werden, und diese Änderung muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
14.12 Der Untermieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Mieter berechtigt ist, die Rechte und Pflichten aus diesen VPOL und ZOL an Dritte abzutreten. Die Abtretung von Rechten und Pflichten wird zum Zeitpunkt des Abschlusses eines schriftlichen Vertrages zwischen dem Mieter und einem Dritten wirksam. Der Mieter verpflichtet sich, den Untermieter schriftlich über die Abtretung von Rechten und Pflichten zu informieren.
14.13 Der  Mieter ist berechtigt, die Forderungen aus diesen VPOL und ZOL ohne vorherige Zustimmung des Untermieters durch einen schriftlichen Vertrag an einen Dritten abzutreten. Der Mieter verpflichtet sich, den Untermieter schriftlich über die Abtretung der Forderung zu informieren.
14.14  Die VPOL in Kraft treten auf 2018.06.05.

 

Beschwerdebestellung

  1. Anwendungsbereich

    1.1 Dieses Beschwerdeverfahren regelt das Beschwerdeverfahren zwischen
    EasyCars Slovakia, sr o, das von den vertraglichen Verkäufern des
    Unternehmens (im Folgenden als „Lieferant“ bezeichnet) und dem Endkunden (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) vertreten werden kann.
    Das Beschwerdeverfahren regelt das Beschwerdeverfahren gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr.
    250/2007 zum Verbraucherschutz, Bürgerliches Gesetzbuch Nr. 401/1964 Coll. ,
    Handelsgesetzbuch – Gesetz Nr. 513/1991 Coll. (alle genannten Gesetze in der
    geänderten Fassung) sowie andere allgemein verbindliche gesetzliche
    Bestimmungen der Slowakischen Republik. Reklamationen werden während der Öffnungszeiten des
    Betriebs bearbeitet, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Reklamationen werden auch vom Kundencenter bearbeitet
    info@easycars.sk unter der Telefonnummer 00421 915 626 979.
    1.2 Das Beschwerdeverfahren gilt für alle Dienstleistungen des Lieferanten, die dem
    Kunden erbracht werden.

  2. Service-Nachweis (Autovermietung)

    2.1 Der Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden ein Dokument über die Erbringung der Dienstleistung auszustellen, in dem Folgendes angegeben ist
    :
    a) Firmenname, Identifikationsnummer und Sitz des Lieferanten,
    b) Betriebsadresse,
    c) Datum der Leistungserbringung,
    d) Identifizierung der Dienstleistung,
    e) Dienstleistungspreis und Gesamtpreis vom Kunden bezahlt.
    2.2 Beim Verkauf einer Dienstleistung mit späterer Lieferung muss das Dokument den Bestimmungsort, das
    Datum und die Uhrzeit der Lieferung enthalten.

  3. Beschwerdeverfahren

    3.1 Der Lieferant ist verpflichtet, den Kunden ordnungsgemäß über die Bedingungen und die Methode der
    Beschwerde zu informieren , einschließlich Informationen darüber, wo die Beschwerde eingereicht werden kann.
    3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, eine Reklamation in jedem Vorgang anzunehmen, in dem die Annahme einer
    Reklamation in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen und die Vertragsbedingungen möglich ist (sie sind Bestandteil
    jedes Fahrzeugmietvertrags oder werden auf der Website des Lieferanten veröffentlicht).
    Jeder Kunde sollte spätestens
    bei der Unterzeichnung des Mietwagenvertrags mit den spezifischen Geschäftsbedingungen vertraut sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
    3.3 Der Auftragnehmer oder ein von ihm oder einer anderen benannten Person autorisierter Mitarbeiter ist
    verpflichtet, die Beschwerde unverzüglich zu bearbeiten, wenn dies aufgrund der
    Komplexität der Beschwerde nicht innerhalb von maximal 30 Tagen möglich ist. In diesem Zeitraum ist nicht die Zeit enthalten, die
    für eine professionelle Beurteilung des Mangels bei der Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist . Nach Ablauf der Höchstfrist
    für die Beilegung der Reklamation hat der Lieferant die gleichen Rechte, als wäre es ein Mangel, der
    nicht beseitigt werden kann.

    3.4 Der Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden bei
    Reklamation eine Bestätigung des Eingangs der Beschwerde auszustellen .
    3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, spätestens 30
    Tage nach dem Datum der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen .
    3.6 Der Lieferant ist verpflichtet, Reklamationen zu führen und auf Ersuchen
    der Aufsichtsbehörde einzureichen . Das Protokoll der Beschwerde muss Daten zum Datum der
    Beschwerde, zum Datum und zur Art der Bearbeitung der Beschwerde enthalten.

  4. Eine Beschwerde einreichen

    Die Rechte des Kunden aus der Haftung für Mängel bei der Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem Lieferanten können
    nur während des Zeitraums der Erbringung der Dienstleistung (Vermietung des Fahrzeugs), spätestens jedoch
    drei Arbeitstage nach Erbringung der Dienstleistung (Ablauf der Mietdauer) ausgeübt werden .

  5. Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden

    5.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Reklamationen folgende Unterlagen einzureichen:

    • Leistungsnachweis (Mietvertrag),
    • schriftliche Erklärung aller Mängel,
    • Vorschlag zur Lösung der Beschwerde,
    • Schadensersatzanspruch.

    5.2 Der Lieferant stellt dem Verbraucher einen Nachweis über die Reklamation aus. Das Dokument muss
    enthalten:

    • das Datum der Beschwerde,
    • behauptete Mängel,
    • Vorschlag zur Lösung einer Beschwerde des Kunden.

    Diese Informationen können in einer schriftlichen Beschwerde des Kunden bereitgestellt werden.

    5.3 Reklamationen können immer dann eingereicht werden, wenn die erbrachte Leistung nicht von wesentlicher Bedeutung ist
    (die Autovermietung wurde nicht durchgeführt) oder während der Erbringung der Dienstleistung
    Mängel aufgetreten sind ( Fahrzeugvermietung).

  6. Methode zur Entscheidung über eine Beschwerde.

    Auf der Grundlage einer qualifizierten Beurteilung des Mangels entscheidet der autorisierte Mitarbeiter des
    Lieferanten über die Methode zur Lösung der Beschwerde.

  7. Bearbeitung von Beschwerden

    7.1 Die Zeit für die Beilegung einer Beschwerde kann max. 30 Tage, sofern alle
    Bedingungen, die sich aus diesen Beschwerderegeln ergeben, erfüllt sind .
    7.2 Der Lieferant ist berechtigt, eine unvollständige oder falsch eingereichte Beschwerde abzulehnen und
    zur Fertigstellung gemäß STN ISO 10002 an den Kunden zurückzusenden. Die Ablehnung hat keinen Einfluss auf die
    Frist für die Bearbeitung der Beschwerde. Bis zur erneuten Einreichung der Beschwerde wird die
    Frist für deren Beilegung unterbrochen .
    7.3 Reklamationen können gelöst werden: durch einen Rabatt auf den Preis der Dienstleistung, durch eine Rückerstattung oder durch eine
    Ablehnung durch den Lieferanten. Reklamationen über Dienstleistungen bei den vertraglichen Verkäufern des
    Lieferanten können gemäß § 436 ff. Eingereicht werden. Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
    7.4Wenn die vom Kunden eingereichte Beschwerde die Bedingungen des Beschwerdeverfahrens nicht erfüllt, wird
    die Beschwerde des Lieferanten gemäß diesen Beschwerderegeln
    und den einschlägigen allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen beigelegt , so dass seine
    gesetzlichen Rechte nicht beeinträchtigt werden.
    7.5 Reklamationen werden nicht angenommen, wenn der Lieferant zuverlässig nachweisen kann, dass der
    geltend gemachte Mangel nicht sein Verschulden ist und der Lieferant dies
    in keiner Weise verhindern konnte , da der Mangel durch einen anderen unvorhersehbaren Sachverhalt verursacht wurde.
    7.6 Im Falle einer ungerechtfertigten Beschwerde können die mit der
    Lösung der Beschwerde verbundenen Kosten gegen den Kunden geltend gemacht werden .

05. 06. 2018